F. V. Abschnitt. Kriegssteuern.
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im November von 63 Prozent
„ Dezember „ 56 „
Bei den Verzehrungssteuern zeigt sich eine Abnahme von durchschnittlich
34 Prozent. Sie ist am höchsten heim Bier (76 Prozent),
am geringsten bei Tabak und Zündhölzchen 16 Prozent. Aber
schon in den ersten Monaten des Jahres 1915 nahmen die Differenzen
ab.
Für England hat Lloyd George die Mindereinnahme während
der ersten fünf Monate auf 113 Mill. £ veranschlagt. 1 )
Für Deutschland konstatiert Schwarz 2 ) gleichfalls Abnahme
der Steuereingänge.
Dieser Erscheinung gegenüber muß aber darauf hingewiesen
werden, daß sich fast überall bald eine Erhöhung eingestellt hat.
Ganz abgesehen von der Einführung neuer Steuern und der Erhöhung
älterer Steuern zeigen auch die regelmäßigen Einnahmequellen
bald eine günstige Gestaltung. Es genüge hier auf folgende
Daten hinzuweisen. Im Vergleich zur Schlußrechnung vom Jahre
1913 zeigt die von 1914/15, in welchem Jahre noch keine Kriegssteuern
vorkommen, folgende Resultate für Ungarn:
1913
1914/15
Mill.
Kronen
Grundsteuer
61,9
53,7
Haussteuer
48,8
47,3
Erwerbsteuer
59,3
58,9
Aktiengesellschaftssteuer
21,3
18,4
Kapitalrentensteuer
25,8
25,9
Einkommensteuerzuschlag
44,7
41,7
Eisenbahnsteuer
50,8
38,3
Insgesamt direkte Steuern
326,1
301,6
Branntweinsteuer
93,2
89,7
Branntweinsteuerzuschlag
47.7
60,9
Biersteuer
14,4
14,7
Biersteuerzuschlag
32,1
31,9
Zuckersteuer
59,4
79,2
Petroleumsteuer
15,7
16,0
Weinsteuer
22,0
20,4
Fleischsteuer
8,9
8,9
Insgesamt indirekte Steuern
294,8
321,9
’) Jeze, Finances de guerre de l’Angleterre, 8. 26.
s ) Die Finanzen der europäischen Staaten usw. (Schanz, Finanzarchiv
1918, I. Bd.).
Feldes, Finanzwissenschaft.
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