Zweites Buch.
Die verfassungsmäßige Ordnung des Staats
haushaltes und das Budget.
I. Abschnitt.
Das Budget.
Sobald der Staatshaushalt die Grenzen auch eines großen Privat
haushaltes überschreitet, und schon wegen seines öffentlichen Cha
rakters wird es zur Notwendigkeit, einen vorläufigen Plan des
Staatshaushaltes aufzustellen. Es ist höchst lehrreich, daß schon
Aristoteles auf die Wichtigkeit der Staatsvoranschläge hinweist,
obwohl die Aufstellung solcher für Griechenland nicht nachgewiesen
werden kann 1 ). Aristoteles sagt: Wer über die Finanzen beraten
will muß die Einkünfte des Staates kennen, welche sie sind, und
wie’groß, damit, wenn ein Zweig derselben fehlt, er hinzugefügt,
wenn er zu gering ist, vermehrt werde; außerdem aber alle Aus
gaben des Staates, damit, wenn eine überflüssig ist, sie aufgehoben,
wenn zu groß, vermindert werde, denn nicht allein das Vorhandene
mehrend macht reich, sondern die Ausgaben vermindernd Mit der
Entfaltung der finanziellen Seite des Staatslebens ist ohne einen
Staatshaushaltsplan die Ordnung, Planmäßigkeit Voraussicht der
Gestaltung des Staatshaushaltes nicht zu erreichen Dieser Plan
weist im Anfang gewiß große Unvollkommenheiten, Systemlosigkeit
auf, vielleicht schleichen sich sogar Rechenfehler ein, all das ver
schwindet aber mit der Zeit und es entwickelt sich ein vollständiges
Svstem mit Bezug auf die Darstellung des Staatshaushaltes. Nament
lich mit der Entwicklung der Geldwirtschaft wird die vorläufige
Aufstellung des Staatshaushaltsplanes notwendig und auch möglich;
i) Boeckh, Staatshaushalt der Athener. 3. Ausl. Berlin 1886. 8. 253.