Full text: Finanzwissenschaft

Zweites Buch. 
Die verfassungsmäßige Ordnung des Staats 
haushaltes und das Budget. 
I. Abschnitt. 
Das Budget. 
Sobald der Staatshaushalt die Grenzen auch eines großen Privat 
haushaltes überschreitet, und schon wegen seines öffentlichen Cha 
rakters wird es zur Notwendigkeit, einen vorläufigen Plan des 
Staatshaushaltes aufzustellen. Es ist höchst lehrreich, daß schon 
Aristoteles auf die Wichtigkeit der Staatsvoranschläge hinweist, 
obwohl die Aufstellung solcher für Griechenland nicht nachgewiesen 
werden kann 1 ). Aristoteles sagt: Wer über die Finanzen beraten 
will muß die Einkünfte des Staates kennen, welche sie sind, und 
wie’groß, damit, wenn ein Zweig derselben fehlt, er hinzugefügt, 
wenn er zu gering ist, vermehrt werde; außerdem aber alle Aus 
gaben des Staates, damit, wenn eine überflüssig ist, sie aufgehoben, 
wenn zu groß, vermindert werde, denn nicht allein das Vorhandene 
mehrend macht reich, sondern die Ausgaben vermindernd Mit der 
Entfaltung der finanziellen Seite des Staatslebens ist ohne einen 
Staatshaushaltsplan die Ordnung, Planmäßigkeit Voraussicht der 
Gestaltung des Staatshaushaltes nicht zu erreichen Dieser Plan 
weist im Anfang gewiß große Unvollkommenheiten, Systemlosigkeit 
auf, vielleicht schleichen sich sogar Rechenfehler ein, all das ver 
schwindet aber mit der Zeit und es entwickelt sich ein vollständiges 
Svstem mit Bezug auf die Darstellung des Staatshaushaltes. Nament 
lich mit der Entwicklung der Geldwirtschaft wird die vorläufige 
Aufstellung des Staatshaushaltsplanes notwendig und auch möglich; 
i) Boeckh, Staatshaushalt der Athener. 3. Ausl. Berlin 1886. 8. 253.
	        
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