Full text : Finanzwissenschaft

G.  I.  Abschnitt.  Allgemeine  Bemerkungen.

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land  es  mit  sich,  daß  die  Gemeindebesteuerung  eingeschränkt  wird
oder  wenigstens  deren  Einschränkung  gewünscht  wird  (Umsatzsteuer,
Wertzuwachssteuer,  Biersteuer,  Weinsteuer  usw.).  Nichtsdestoweniger
wäre  es  verfehlt,  die  Lokalverwaltung  gänzlich  auf  die  staatlichen
Subventionen  resp.  Beteiligungen  anzuweisen.  Es  sprechen  hiergegen
der  Gründe  mehrere.  Vor  allem  ist  zu  berücksichtigen,  daß  hier
ein  wichtiger  finanzieller  Gesichtspunkt  in  Betracht  kommt,  nämlich
der,  daß  es  gewisse  Einnahmequellen  gibt,  welche  die  Selbstverwaltungskörper ­
  sehr  gut  benutzen  können,  der  Staat  dagegen  weit
weniger,  sowie  umgekehrt,  daß  der  Staat  gewisse  Einnahmequellen
zu  benutzen  imstande  ist,  die  im  Gemeindehaushalt  nicht  gut  funktionieren ­
  würden.  Dann  kommt  in  Betracht,  daß  es  gewisse  Einnahmequellen ­
  gibt,  die  den  Gemeinden  nicht  entzogen  werden  können.
Auch  darf  nicht  unberücksichtigt  bleiben,  daß  die  finanzielle  Abhängigkeit ­
  die  Selbstverwaltungskörper  eines  wichtigen  Gebietes
gänzlich  berauben  und  zum  Staat  in  ein  Verhältnis  der  Unterordnung ­
  bringen  würde,  das  dem  Prinzip  der  Selbstverwaltung
widerspricht.  Auch  Sparsamkeitsrücksichten  sprechen  für  die  Selbständigkeit ­
  des  Haushaltes  der  Selbstverwaltungskörper,  denn  würden
diese  vom  Staate  alimentiert,  so  würden  wuchtige  Garantien  für  die
sparsame  Verwaltung  wegfallen.  Die  größere  Festigkeit  des  örtlichen ­
  Verbandes,  die  leichtere  Erfassung  der  Nützlichkeit  gewisser
Ausgaben  wird  zu  einem  höheren  Maße  der  Opferwilligkeit  führen.
Aus  alledem  folgt,  daß  es  unbedingt  wünschenswert  sei,  daß  die
Selbstverwaltungskörper  einen  selbständigen  Haushalt,  namentlich
selbständige  Einnahmequellen  besitzen.
Bei  Bestimmung  und  Auswahl  der  Einnahmequellen  der  Selbstverwaltungskörper, ­
  namentlich  der  wichtigsten  derselben,  nämlich
der  Gemeinden,  ist  vor  allem  deren  eigentümliche  Natur  in  Betracht
zu  ziehen.  Von  diesen  Eigentümlichkeiten  sind  namentlich  die
folgenden  vor  Augen  zu  halten.  Vor  allem,  daß  die  Gemeinde
einen  großen  Teil  ihrer  Einkünfte  auf  privatwirtschaftlichem  AVege
verschaffen  kann,  was  beim  Staate  heute  nur  eine  untergeordnete
Bolle  spielen  kann.  So  ist  es  durchaus  nicht  ausgeschlossen,  daß
die  Vermögensverhältnisse  einer  Gemeinde  so  günstig  sind,  daß  dieselbe ­
  in  keiner  Weise  ihre  Mitglieder  in  Anspruch  zu  nehmen
braucht.  Es  gibt  Gemeinden,  die  aus  dem  landwirtschaftlichen  Besitz ­
  genügend  Einkommen  schöpfen,  um  ihren  Haushalt  zu  versehen,
andere  wieder  aus  dem  Bergwerksbesitz,  aus  Häusern  usw.  Es  ist
aber  kein  größeres  Staatswesen  heute  denkbar,  das  aus  dem  Staatsvermögen
  seine  Bedürfnisse  zu  decken  vermöchte.  An  zweiter  Stelle
stehen  dann  gewinnbringende  Unternehmungen,  industrielle,  kauf-
            
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