Full text : Finanzwissenschaft

Gr.  I.  Abschnitt.  Allgemeine  Bemerkungen.

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teiligung  an  deren  Einnahmen  (Österreich).  Das  Wesen  der  Beiträge ­
  oder  Subventionen  besteht  darin,  daß  hier  ein  innerer  Zusammenhang ­
  mit  der  Zunahme  der  Aufgaben  und  damit  der  Steigerung
der  Ausgaben  besteht.  Die  Beiträge  werden  in  der  Regel  in  einem
gewissen  Prozente  der  Ausgaben  oder  in  einer  Pauschalsumme  festgesetzt, ­
  sie  werden  entweder  im  allgemeinen  als  Beiträge  zu  den
gesamten  Ausgaben  oder  häufiger  als  Beiträge  zu  gewissen  Ausgaben
gewährt.  Dieses  System  findet  namentlich  in  England  und  Frankreich ­
  Anwendung.  Von  den  beiden  Systemen  dürfte  das  der  Beiträge ­
  rationeller  sein,  da  es  in  engem  Zusammenhange  mit  der  Höhe
des  Bedarfes  steht.  In  einzelnen  Fällen  gewährt  der  Staat  Unterstützung ­
  in  Form  von  Darlehen.
Die  Beteiligung  der  Selbstverwaltung  an  den  Einnahmen  des
Staates  ist  namentlich  auf  folgende  Gründe  zurückzuführen:  a)  Die
außerordentliche  Zunahme  der  Aufgaben  der  Selbstverwaltung,  womit ­
  deren  Einnahmequellen  nicht  Schritt  halten;  b)  die  Erfüllung
solcher  Aufgaben,  welche  eigentlich  Staatsaufgaben  sind  und  durch
deren  Übernahme  die  Lasten  des  Staatshaushaltes  erleichtert  werden;
c)  in  gewissen  Fällen  ist  die  Tätigkeit  der  Lokalverwaltung  eine
stellvertretende,  die  Lokalverwaltung  wirkt  als  Organ  der  Staatsverwaltung ­
  ;  d)  gewisse  Einnahmequellen  können  nur  auf  größerem
Territorium  rationell  verwaltet  werden,  so  die  Einkommensteuer,
gewisse  Verbrauchssteuern  usw.  e)  Die  Erfüllung  staatlicher  Aufgaben, ­
  z.  B.  der  staatlichen  Steuerverwaltung,  der  staatlichen  Polizei
verursachen  außerordentliche  Auslagen,  f)  Die  Mangelhaftigkeit  des
Systems  der  Zuschläge.  Die  Zuschläge  zu  den  Staatssteuern  potenzieren ­
  oft  die  Mängel  des  staatlichen  Steuersystems  und  berauben
das  Steuersystem  der  Gemeinden  der  nötigen  Beweglichkeit,  da  in
vielen  Staaten  noch  das  starre  Ertragssteuersystem  überwiegt,  dann
auch,  weil  der  Staat  im  Interesse  seiner  eigenen  Steuerbasis  die
Steigerung  der  Zuschläge  ungern  sieht.
Die  Befriedigung  der  Anforderungen  des  Haushaltes  der  Selbstverwaltungskörper, ­
  namentlich  der  Gemeinden,  ist  auf  verschiedenen
Wegen  zu  erreichen.  Abgesehen  davon,  daß  die  Gemeinden  in
größeren  Verbänden  vereint  werden  können,  um  so  ihre  Aufgaben
besser  zu  erledigen,  oder,  daß  die  Aufgaben  derselben  reduziert
werden,  kann  dem  Haushalt  der  Gemeinden  auf  verschiedene  Weise
gedient  werden.  Hierher  gehören  alle  Maßregeln,  welche  die  bessere
Ausnutzung  der  dem  Gemeindehaushalt  zur  Verfügung  stehenden
Mitteln  befördert.  Die  Inanspruchnahme  des  Staates  kann  aber
kaum  umgangen  werden.  Der  Staat  gleicht  mehr  und  mehr,  wie
dies  Bild  öfter  gebraucht  wurde,  einem  großen  Saugapparat,  der
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