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4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
direkte Gemeindesteuern
indirekte „
auf 1 Einwohner direkte Steuern
671,5 Millionen Mark
68.5 „
30.6 Mark
3,1 „
indirekte
4. In Italien bilden die Verzehrungssteuern die Haupteinnahmequelle
der Gemeinden. Die Gemeinden sind befugt auf die staatlichen
Verzehrungssteuern Zuschläge, auf andere Gegenstände
selbständige Steuern auszuwerfen. Ferner legt die Gemeinde
Zuschläge (sovrimposte) auf Grund- und Haussteuer. Dabei gibt
es noch andere Gemeindesteuern, Platzgelder, Hundesteuer, außerdem
erhalten sie Subventionen vom Staate (namentlich für Unterrichtszwecke);
die Gemeinden haben überdies Einkommen aus Vermögensgegenständen
und aus Gebühren. Die Hälfte der im Jahre
1897 eingeführten Velocipedesteuer geht auch der Gemeinde zu.
Auch in Italien läßt der Staat durch seine Organe den Gemeindehaushalt
kontrollieren und setzt die obligatorischen Ausgaben fest.
Die Eintreibung der Gemeindesteuern geschieht durch Kommunalorgane.
Bei der Verzehrungssteuer findet auch die Verpachtung
Anwendung, sowie die Einrichtung, daß die Gemeinde die gesamten
Verzehrungssteuern einhebt und den Staat mit einem Pauschale befriedigt.
Der Umstand, daß die ganze Schwere des Kommunalsteuersystems
auf die Verzehrungssteuern fällt, hat sich häufig in
revolutionären Ausbrüchen gerächt. Der Kampf des Volkes gegen
die Zollhäuser zeigt am besten die Fehlerhaftigkeit dieses Systems;
die Zollhäuser waren gewöhnlich die ersten Opfer der Volkswut’.
Endlich kam eine Reform zustande, deren Wesen darin bestand,
daß den Gemeinden größerer Einfluß gestattet wird auf das System
der Verzehrungssteuern. Namentlich wird die Bildung von geschlossenen
Gemeinden erschwert und die Auflösung solcher erleichtert.
5. Belgien folgte bis zum Jahre 1860 gänzlich dem französischen
System, nur wurde der Selbstverwaltung auf dem Gebiete der Finanzverwaltung
größerer Spielraum gestattet. Die Haupteinnahmequellen
waren Zuschläge und Verzehrungssteuern. Außerdem eine ablösbare
Arbeitspflicht, eine besondere Personalsteuer, eine Steuer zur Erhaltung
von Straßen, Kanälen, in einigen Gemeinden Pferde-, Hunde-,
Wagensteuer, Jagdgebühren, Straßenmauth, endlich in Brüssel seit
I860 eine Erbschaftssteuer. Die Verzehrungssteuern, denen namentlich
Mehl, Wein, Bier, Alkohol und ähnliche Gegenstände unterworfen
waren, erschwerten sehr den Verkehr dieses Landes mit
kleinem Territorium, dieselben waren daher schon seit den vierziger