Full text : Finanzwissenschaft

556

4.  Buch.  V.  Teil.  Die  Steuern.

Kosten  der  städtischen  Polizei,  wo  dies  das  Gresetz  verlangt;  städtische
Feuerwehr,  Beleuchtung,  Erhaltung  von  Straßen  und  Kanälen  usw.
Auch  die  Städte  sind  von  der  Regierung  hinsichtlich  der  Einführung ­
  von  Steuern,  Aufnahme  von  Anlehen,  Aufstellung  des
Budgets  abhängig.

III.  Abschnitt.
.  Die  Besteuerung  des  Betterments.
1.  Die  Verbesserungssteuer,  Bettermentsteuer  (improvement
charge  58,  59,  Victoria  1895)  entstammt  sozialpolitischen  Gedankenreihen ­
  und  ist  eine  Form  der  Besteuerung  des  Konjunkturalgewinnes. ­
  Diese  Steuer  sollen  Jene  zahlen,  deren  Vermögen  einen
Wertzuwachs  aufweist  infolge  behördlicher  Verfügungen,  wie  z.  B.
Eröffnung,  Erweiterung  einer  Straße,  neue  Stadtanlagen,  Erweiterung
des  Verkehrsnetzes  usw.  Der  Zweck  der  Verbesserungssteuer,  daß
der  durch  behördliches  Eingreifen  entstandene  Wertzuwachs  besteuert ­
  werde  und  daß  auf  diesem  Wege  diejenigen,  denen  diese
Konjunktur  Vorteil  bringt,  zu  den  Lasten  des  Staates,  der  Gemeinde ­
  beitragen  sollen.  Die  die  Gemeinschaft  bedrückenden  Lasten
werden  hierdurch  wenigstens  teilweise  auf  diejenigen  überwälzt,  die
hieraus  unmittelbar  besonderen  Nutzen  ziehen  und  deren  Wirkungen
in  dem  gesteigerten  Werte  ihres  Vermögens  erfahren.  Die  Verbesserungssteuer ­
  will  also  nicht  die  ganze  rentenartige  Einkommensvermehrung, ­
  das  ganze  unearned  increment,  auch  nicht  jede  Art
von  unearned  increment,  arbeitslosen  Gewinn,  erfassen,  wie  dies  die
Anhänger  der  single-tax  anstreben,  ebensowenig  den  aus  dem  Fortschreiten ­
  der  Gesellschaft  sich  ergebenden  Wertzuwachs,  sondern
bloß  jenen  speziellen  Wertzuwachs,  welcher  direkt  aus  einer  vorteilhaften, ­
  in  den  meisten  Fällen  für  die  Gemeinschaft  mit  Kosten
verbundenen  Anordnung  stammt.  Der  Zweck  der  Verbesserungssteuer ­
  ist,  wie  ein  den  Gegenstand  behandelnder  Schriftsteller  sagt,
daß  der  nicht  verdiente  Zuwachs  zu  einem  verdienten  werde.
£)ie  Bettermentsteuer  wird  in  der  Regel  als  Steuer  der  Selbstverwaltung ­
  angewendet  und  während  man  sie  in  Amerika  als  ganz
natürlich  hält,  hat  sie  in  England  großen  Widerstand  hervorgerufen,
obwohl  ihre  erste  Anwendung,  wie  Seligmann  nachweist,  in  England ­
  erfolgte.  Trotzdem  findet  sie  auch  in  England  immer  allge-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.