560
4. Buch. V. Teil. Die Steuern.
Ausschankslizenz
Pflastermaut
Umschreibungsgebühr
Wohnzinse
Benutzung öffentlicher Plätze
Wasserleitung
Gaswerke
Elektrische Bahn
Schlachthaus und Markthalle
Wir ersehen hieraus, daß die städtischen Betriebe mit einem
Betrage von 20,5 Millionen Kronen beitragen.
b) Ausgaben
Besoldungen und Pensionen
11,6 Mill. Kronen
Schuldendienst
26,8
Kultus und Schulen
23,6
Straßenpflasterung, Reinigung,
Kehrichtausfuhr, Beleuchtung 13,2
7)
77
Wasserleitung
2,9
77
77
Volkswohlfahrt
1-
Armenwesen
1-
77
77
2.1 Mill. Kronen
4,8
1.2
5,7
3.3
8,1
4,2
2,5
4.4
1)
>r
»
n
H. Das Steuerwesen der Staatenverbände.
1. Ein wichtiger Teil der Tätigkeit des Staates ist solcher
Natur, die die Verfügung über Güter und Dienstleistungen voraus
setzt, deren Herbeischaffung Kosten verursacht. Die Voraussetzung
der staatlichen Tätigkeit ist darum der auf die Produktion, Herbei
schaffung, Verwendung dieser Güter gerichtete Staatshaushalt. Was
in dieser Weise von den einzelnen Staaten gilt, das gilt in gleicher
Weise von den Staatenverbänden, den Staatenstaaten, sowie auch
von der periodischen Zusammenwirkung zweier oder mehrerer
Staaten. Freilich wird die vorübergehende Zusammenwirkung keiner
dauernden Einrichtungen bedürfen. Sobald aber die Verbindung
der Staaten, mag sie so lose wie immer sein, doch einen dauernden
Charakter annimmt, so wird es dauernder Einrichtungen bedürfen
zur Befriedigung des Güterbedarfes des zusammengesetzten Staates
resp. Staatenbundes. Die Staatenverbindungen haben demgemäß