Full text: Finanzwissenschaft

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4. Buch. V. Teil. Die Steuern. 
Ausschankslizenz 
Pflastermaut 
Umschreibungsgebühr 
Wohnzinse 
Benutzung öffentlicher Plätze 
Wasserleitung 
Gaswerke 
Elektrische Bahn 
Schlachthaus und Markthalle 
Wir ersehen hieraus, daß die städtischen Betriebe mit einem 
Betrage von 20,5 Millionen Kronen beitragen. 
b) Ausgaben 
Besoldungen und Pensionen 
11,6 Mill. Kronen 
Schuldendienst 
26,8 
Kultus und Schulen 
23,6 
Straßenpflasterung, Reinigung, 
Kehrichtausfuhr, Beleuchtung 13,2 
7) 
77 
Wasserleitung 
2,9 
77 
77 
Volkswohlfahrt 
1- 
Armenwesen 
1- 
77 
77 
2.1 Mill. Kronen 
4,8 
1.2 
5,7 
3.3 
8,1 
4,2 
2,5 
4.4 
1) 
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H. Das Steuerwesen der Staatenverbände. 
1. Ein wichtiger Teil der Tätigkeit des Staates ist solcher 
Natur, die die Verfügung über Güter und Dienstleistungen voraus 
setzt, deren Herbeischaffung Kosten verursacht. Die Voraussetzung 
der staatlichen Tätigkeit ist darum der auf die Produktion, Herbei 
schaffung, Verwendung dieser Güter gerichtete Staatshaushalt. Was 
in dieser Weise von den einzelnen Staaten gilt, das gilt in gleicher 
Weise von den Staatenverbänden, den Staatenstaaten, sowie auch 
von der periodischen Zusammenwirkung zweier oder mehrerer 
Staaten. Freilich wird die vorübergehende Zusammenwirkung keiner 
dauernden Einrichtungen bedürfen. Sobald aber die Verbindung 
der Staaten, mag sie so lose wie immer sein, doch einen dauernden 
Charakter annimmt, so wird es dauernder Einrichtungen bedürfen 
zur Befriedigung des Güterbedarfes des zusammengesetzten Staates 
resp. Staatenbundes. Die Staatenverbindungen haben demgemäß
	        
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