H. Das Steuerwesen der Staatenverbände.
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Beiträge einen dezentralisierenden Charakter, als die jährliche Be
willigung der Quoten, Matrikularbeiträge eben Gelegenheit bietet,
die Selbständigkeit der Staaten zu dokumentieren. Im Grunde sind
ja auch jene Beträge Quoten, welche die ganz unabhängigen Staaten
zur Erhaltung des Pariser Meteramtes, des neapolitanischen zoolo
gischen Instituts, des Berner Eisenbahnamtes, zur Erhaltung des
internationalen statistischen Bureaus im Haag, des internationalen
Bureaus für Arbeitslosigkeit in Gent usw. bewilligen, ohne daß es
jemandem in den Sinn käme, zu behaupten, daß dies die Unab
hängigkeit jener Staaten gefährden könnte. Auch Heckei charak
terisiert die Matrikularbeiträge als Beiträge oder Zuschüsse, welche
im Haushalt lose organisierter Staaten, die einzelnen Mitglieder zu
gunsten des überstaatlichen Organes zum Zwecke der Erfüllung
gemeinsamer Aufgaben und Zwecke beisteuern. Sie bezeichnen aber
den geringsten Grad politischer Zentralisation. Auch Boscher sagt,
die auf Beiträgen der Teilstaaten beruhenden Einnahmen der Bundes
macht bedeuten den geringsten Grad der Zentralisation. Freilich
werden diese um so weniger befriedigen, da die Schwierigkeit einen
von den Beteiligten anerkannten Verteilungsschlüssel zu finden und
denselben zeitgemäß umzugestalten, gegen ein höheres Ausmaß der
Quoten Einspruch erhebt. Am schärfsten betont Umpfenbach den
losen Charakter der mit Matrikularbeiträgen operierenden Staaten
verbindungen mit dem Ausspruch, daß zu dem faktischen Leben
einer politischen Individualität selbständige Finanzen gehören.
Treffend charakterisiert den Prozeß der Entwicklung zum selb
ständigen Staat und der damit verbundenen Unabhängigkeit Cohn.
Mit Recht weist er darauf hin, daß dort, wo die Teilstaaten nach
und nach in dem Einheitsstaat aufgehen, ein engherziges Schachern
mit Vorteilen und Lasten wegfällt, dort tragen die Teilstaaten mit
jener Opferwilligkeit zu den Kosten des Gesamtstaates bei, wie der
einzelne Staatsbürger zu den Lasten des Staates. So intensiv ist
das Verhältnis von Hingabe und Gewähren, der stete Tausch von
Vorteilen und Opfern, daß kleinliche Rechnung unmöglich ist. Es
ist ein unvollkommener Zustand und das Gegenteil der Regel, wenn
der größere Verband auf Alimentation von seiten der kleineren
angewiesen ist (Bismarck: Das Reich soll nicht ein lästiger Kost
gänger bei den Einzelstaaten sein!). Dies ist aber der Zustand
eines Staates, der durch Matrikularbeiträge der einzelnen Staaten
erhalten wird.
2. Die Verschiedenheit des finanziellen Charakters kommt ins
besondere im Staatenbund und Bundesstaat zum Ausdruck. In
ersterem, wo die Aufgaben der Zentralgewalt sehr geringe sind,
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