I. Abschnitt. Das Budget.
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diesem Finanzplan einfügen. Fälschlich wird dieser Finanzplan
auch Normalbudget genannt.
2. Bei der Feststellung des Budgets fällt natürlich die erste
Aufgabe den einzelnen Organen der Verwaltung zu, also den obersten
Verwaltungsbehörden, den Ministerien und ihren Organen. Jedes
selbständig wirkende Organ entwirft sein Budget, das entweder Ein
nahmen und Ausgaben, oder bloß letztere umfaßt. Jedes Mini
sterium stellt auf Grund der Einzelbudgets seiner Organe, die mit
Verwaltung von Einnahmen und Ausgaben betraut sind, das Budget
des Ministeriums zusammen und die Budgets der gesamten Mini
sterien, sowie der sonstigen staatlichen Organe faßt das Finanz
ministerium im Staatsbudget zusammen, natürlich mit Hinzufügung
seines eigenen Budgets, welches namentlich die Haupteinnahms
zweige des Staates repräsentiert. Der Zusammenstellung des Staats
budgets gehen Beratungen voraus, welche den Zweck haben, die
Interessen der einzelnen Verwaltungszweige einmal unter sich in
Einklang und in ein rationelles Verhältnis zu bringen, dann die Inter
essen des Verwaltungszweige und die der Finanzen in Harmonie
zu setzen, damit weder der Anspruch der Verwaltung das Finanz
interesse verletze, noch umgekehrt eine engherzige Finanzverwaltung
die hohen Aufgaben der Verwaltung durch knickerischen Geist
gefährde. Unbedingt muß aber danach getrachtet werden, daß
Einnahmen und Ausgaben des Staates ins Gleichgewicht kommen;
dieser Gedanke kommt zum eklatanten Ausdruck in der dem Fi
nanzministerium in Frankreich öfters gegebenen Benennung als
„Ministerium des Gleichgewichts“. Wieweit der Finanzminister in
der Lage ist, die von den einzelnen Ministerien eingereichten Bud
gets einzuschränken, das gestaltet sich sehr verschieden. In Frank
reich wird darüber Klage geführt, daß der Finanzminister seinen
Kollegen gegenüber keine Kontrolle ausübt, trotzdem gerade
h rankreich in der Tätigkeit von Sully, Colbert, Napoleon, Thiers
Beispiele dafür liefert, welchen günstigen Einfluß es ausübt, wenn
eine große Persönlichkeit das finanzielle Interesse der Verwaltung
gegenüber vertritt. In England ist der Einfluß des Finanzministers
ein bedeutender, was schon Folge der politischen Stellung des First
Lord of the Treasury und der Organisation des Finanzministeriums ist.
Der vom Finanzministerium verfaßte und mit einem Motiven-
bericht versehene Budgetentwurf wird der Legislative zur Verhandlung
vorgelegt. Um die gründliche Behandlung des Budgets zu befördern,
haben sich in den verschiedenen gesetzgebenden Körpern verschiedene
Systeme entwickelt. Der Systeme sind namentlich drei: 1. das
sogenannte englische System; 2. das Klassensystem; 3. das Ausschuß-