Full text: Finanzwissenschaft

38 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget. 
system. Die Eigentümlichkeit des englischen Systems besteht darin, 
daß das ganze Haus der Repräsentanten sich als Ausschuß kon 
stituiert, resp. als zwei Ausschüsse; in der Eigenschaft als 
Commitee of Supply werden die Ausgaben, in der Eigenschaft als 
Commitee of ways and means werden die Einnahmen verhandelt. 
Der Zweck dieser Verhandlungsart ist der, daß die Verhandlung 
zwanglos und weniger formell ist, es wird mehr auf die Sache, als 
auf die rednerische Darstellung Gewicht gelegt. Dies hat den Vorteil, 
daß jeder, der Fachkenntnisse besitzt, aber entweder kein Redner 
ist oder keine Lust hat, an rednerischen Produktionen teilzunehmen, 
seine Fachkenntnisse dem Ausschuß zur Verfügung stellen wird. 
Auch ist es gestattet, im Ausschuß mehrmals das Wort zu ergreifen. 
Und da an diesen ausschußmäßigen Beratungen alle Mitglieder des 
Hauses teilnehmen, wird die öffentliche Verhandlung im Plenum 
entlastet und abgekürzt, denn viele begnügen sich damit, daß sie 
ihre Meinung im Ausschuß vorgetragen haben. Auch die spezielle 
Debatte wird mehr in den Ausschuß verlegt. Unleugbar hat dieses 
System seine großen Vorteile, doch hängt dasselbe mit dem eigen 
tümlichen Charakter des englischen Parlaments und mit der dortigen 
Behandlung des Budgetrechts zusammen, so daß von einer Nach 
ahmung kaum die Rede sein kann. Übrigens gibt es Schriftsteller, 
die das System überhaupt bemängeln, welches nur infolge des eng 
lischen Selfgovernments und des dortigen politischen Geistes gut 
funktioniert (Adams, Finance 8. 146). Das Klassensystem besteht 
in mehreren Staaten, so auch in Frankreich. Beim Klassensystem 
werden alle Mitglieder des gesetzgebenden Körpers in Klassen 
eingeteilt. Auch bei diesem System hat also jedes Mitglied die 
Gelegenheit, an der Beratung des Budgets teilzunehmen. Die 
Beratung in den Klassen schließt in Frankreich damit ab, daß jede 
Klasse drei Mitglieder wählt und die von den Klassen gewählten 
33 Mitglieder bilden die eigentliche Budgetkommission. Dieses 
System hat sich nicht bewährt; das Votum des Auschusses hat 
kein großes Gewicht, es ist bloß ein vorbezeitender Akt, ein 
Wahlmodus. Das dritte System ist das System des Finanz 
ausschusses, wo ein ständiger Ausschuß das Budget und alle 
finanziellen Vorlagen verhandelt. Dieses System stellt, wenn die 
Mitglieder auf Grund ihrer Sachkenntnis gewählt werden, tüchtige 
Kräfte zur Verfügung, deren Sachkenntnis durch längere Praxis 
natürlich noch erhöht wird. Als Nachteil macht sich hier nur 
der Umstand geltend, daß eventuell dieser Ausschuß bei der 
Wichtigkeit der Finanzen ein übergroßes Gewicht gewinnt und 
sich zu einer kleinen Parlamentsfiliale auswächst, daß die Minister
	        
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