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5. Buch. Der Staatakredit.
zur Befruchtung des Vermögens, dadurch wirkt er anregend auf
die wirtschaftliche Tätigkeit und die Sparsamkeit. Freilich kann
er auch zur Vernichtung von Kapitalien führen; er befreit das
Publikum von der Sorge der Verwendung resp. der Befruchtung
der Kapitalien und lähmt den Unternehmungsgeist; b) er schützt
die Wirtschaft vor der Gefahr, daß der Staat Kapitalien dort ent
zieht, wo dieselben notwendig sind; c) er befördert die Stabilität
der politischen Verhältnisse und steigert die Interessengemeinschaft
I;der Staaten; d) er eifert zur rationellen Führung des Staatshaus
haltes an, denn nur solche Staaten werden Kredit genießen, deren
Staatshaushalt ordnungsgemäß geführt wird; e) in den Staats
papieren werden große Vermögen angehäuft, was hinwieder zu
übermäßigem Börsenspiel und zu großen Vermögensdisparitäten
führen kann; f) es wird die Durchführung großer Staatsziele er
möglicht. Der Staatskredit — sagt Hamilton — kann der Kitt
sein zwischen den einzelnen Teilen des Staates. In der jüngsten
Vergangenheit fehlt es nicht an Beispielen, wo der Staatskredit
große politische Zwecke förderte. Der Kampf des Nordens gegen
den Süden in den Vereinigten Staaten von Nordamerika hat der
Staatskredit zugunsten des Ersteren entschieden. „Die Staats
schuld, sagte ein hervorragender Staatsmann der Vereinigten Staaten,
wurde im Interesse eines hohen Zieles mit Einwilligung des ganzen
Volkes geschaffen.“ Freilich kann der Staatskredit auch zu leicht
sinniger Führung des Staatshaushaltes führen, in übertriebenem
Maße in Anspruch genommen, kann er die Aktionsfähigkeit des
Staates lähmen, ja er kann zur gänzlichen politischen Abhängigkeit
des borgenden Staates vom leihenden Staate führen, was wir ja
auch im Weltkriege zur Genüge beobachteten; g) die Befriedigung
der Bedürfnisse durch Kredit ist jedenfalls insofern drückender,
da nicht nur das geschuldete Kapital, sondern auch die ent
sprechenden Zinsen, beschafft werden müssen. Dies gilt natürlich
nur von konsumtiven Krediten.
Der Weltkrieg bildet ein neues Kapitel in der Theorie des
Staatsaniehen. Da wir der Frage der Kriegsaniehen eine eingehende
Untersuchung widmen, sollen hier die dargebotenen neuen Erfahrungen
nur mit ßücksicht auf die Frage der Berechtigung des Staats
kredits in Betracht gezogen werden. Und hier ist in erster Reihe
die bisher nie dagewesene kolossale Ausdehnung des Staatskredits
ins Auge zu fassen. Obwohl die meisten Großstaaten schon bei
Ausbruch des Krieges schwere Staatsschulden zu tragen hatten, so
hat doch die gesamte Staatsschuld der europäischen Staaten kaum
100 Milliarden Mark betragen. Der Weltkrieg allein hat eine