fullscreen: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

Erstes Kapitel. 
Städte und Bürgertum zur Skauserzeit. 
Nur sehr langsam ist in unserem Volke, trotz frühzeitiger 
Berührung mit den höheren Kulturen des Südens, ein wirt— 
schaftliches Wertbewußtsein der Güter erwachsen. In der Zeit 
der Karlingen war es noch keineswegs vorhanden. Zwar ge⸗ 
brauchte man schon lange Münzen, ja man hatte vielleicht schon 
damals ihre Kenntnis und Verwendung den Slawen vermittelt *: 
aber gleichwohl trug man sie noch in der unbequemen Geldkatze 
bei sich? und war weit davon entfernt, das Geld als stehendes 
Verkehrsmittel, als selbstverständlichen Wertmesser der wirt⸗ 
schaftlichen Güter zu betrachten: wiederholt drohte die kar⸗ 
lingische Gesetzgebung denen Strafe an, welche die Annahme 
vollwichtiger Denare verweigern sollten. 
Wie die Volkswirtschaft den Wert des Geldes noch nicht 
erkannt hatte, so hatte das Rechtsleben noch keine Veranlassung 
gehabt, auch nur den einfachsten Formen des kaufmännischen 
Verkehrs Einfluß auf seine Entwickelung zu gestatten. Ein speziell 
kaufmännisches Vertragsrecht war noch nicht vorhanden: der 
1 Altslop. penegu penedes geht auf das deutsche „Pfennig“ zurück. 
Auch das Wort Schilling ist in viele slawische Sprachen übergegangen. — Dieses 
Kapitel ist schon in der Historischen Zeitschrift N. F. 31, 385 - 424 mit 
ausführlichen Belegen in einer Anzahl von Anmerkungen gedruckt worden. 
⸗Althochdeutfch scazpfung val. altnord. pungr. Vörse erst entlehnt 
aus lat. burissa. 
LSamprecht, Deutsche Geschichte UI
	        
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