Erstes Kapitel.
Städte und Bürgertum zur Skauserzeit.
Nur sehr langsam ist in unserem Volke, trotz frühzeitiger
Berührung mit den höheren Kulturen des Südens, ein wirt—
schaftliches Wertbewußtsein der Güter erwachsen. In der Zeit
der Karlingen war es noch keineswegs vorhanden. Zwar ge⸗
brauchte man schon lange Münzen, ja man hatte vielleicht schon
damals ihre Kenntnis und Verwendung den Slawen vermittelt *:
aber gleichwohl trug man sie noch in der unbequemen Geldkatze
bei sich? und war weit davon entfernt, das Geld als stehendes
Verkehrsmittel, als selbstverständlichen Wertmesser der wirt⸗
schaftlichen Güter zu betrachten: wiederholt drohte die kar⸗
lingische Gesetzgebung denen Strafe an, welche die Annahme
vollwichtiger Denare verweigern sollten.
Wie die Volkswirtschaft den Wert des Geldes noch nicht
erkannt hatte, so hatte das Rechtsleben noch keine Veranlassung
gehabt, auch nur den einfachsten Formen des kaufmännischen
Verkehrs Einfluß auf seine Entwickelung zu gestatten. Ein speziell
kaufmännisches Vertragsrecht war noch nicht vorhanden: der
1 Altslop. penegu penedes geht auf das deutsche „Pfennig“ zurück.
Auch das Wort Schilling ist in viele slawische Sprachen übergegangen. — Dieses
Kapitel ist schon in der Historischen Zeitschrift N. F. 31, 385 - 424 mit
ausführlichen Belegen in einer Anzahl von Anmerkungen gedruckt worden.
⸗Althochdeutfch scazpfung val. altnord. pungr. Vörse erst entlehnt
aus lat. burissa.
LSamprecht, Deutsche Geschichte UI