40 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget.
England ist der erste größere Staat, welcher früh zur Erkenntnis
und Anwendung der Hauptprinzipien des Budgetrechtes kommt und
große politische Kämpfe durchlebt zur Erkämpfung dieses Rechts.
Mit dem Jahre der sogenannten unblutigen Revolution, im Jahre
1688, scheint das Ziel erreicht zu sein. Die Aufgabe späterer
Zeiten ist die Detailarbeit, die Ausarbeitung der einzelnen Partien
des Budgetrechts. In Frankreich entwickelte sich das Budgetrecht
viel später. Die französische Revolution legt die Grundzüge des
französischen Budgetrechts nieder, in der Restaurationszeit wird
dasselbe unter harten Kämpfen ausgebaut. Einige Weiterentwick
lung erfolgt unter der dritten Republik. Es bildet das Verdienst
dieser beiden Staaten, daß die hohe Bedeutung des Budgetrechts
anerkannt und auch theoretisch entwickelt ist. Von anderen Staaten
hat auch Belgien teil an der konsequenten Durchbildung des kon
stitutionellen Budgetrechts. Zur Theorie desselben hat namentlich
die deutsche Wissenschaft wichtige Beiträge geliefert.
Im engeren Sinne verstehen wir unter Budgetrecht das den
gesetzgebenden Körpern bezüglich der Feststellung des Staatshaus
haltes gebührende Recht, welches in dem Rechte der Bewilligung
resp. der Verweigerung des von der Regierung vorgelegten Staats
haushaltsplanes, sowie in dem Rechte der Kontrolle des Staatshaus
haltes mit Rücksicht auf die Einhaltung des Budgetgesetzes besteht.
Dieses Recht bildet eines der wichtigsten konstitutionellen Rechte
und die um dasselbe geführten Kämpfe waren zugleich Kämpfe um
das moderne konstitutionelle Prinzip, so daß in gewissem Sinne
gesagt werden kann: Budgetrecht und Verfassungsrecht wurden von
derselben Sonne zur Reife gebracht. Namentlich in der Geschichte
von England und Frankreich gehören jene Konflikte, welche im
Interesse des Budgetrechts gekämpft wurden, zu den kampfreichsten
Perioden der politischen Geschichte. Das Resultat dieser Kämpfe
ist die Anerkennung jenes Rechts, daß dasl/ olk, resp. dessen Ver
treter, alljährlich die Staatseinnahmen und Staatsausgaben bewilligen
oder verweigern. Die Bedeutung dieses Rechts besteht vor allem
darin, daß hiermit die Souveränität des Volkes deutlich anerkannt
ist, da nur souveräne Völker dieses Recht ausüben; wo die Souve
ränität des Volkes nicht anerkannt ist, dort übt dasselbe auf die
Feststellung des Staatshaushaltes keinen Einfluß, wenigstens keinen
maßgebenden. Die Wichtigkeit des Budgetrechts erhöhte noch der
Umstand, daß auf diese Weise das Volk in die Lage kam, der
Verschwendungssucht des sogenannten ancien regime Einhalt zu
tun, was freilich nur höchst unvollkommen erreicht wurde, dem die
Erscheinung zur Seite steht, daß in neuerer Zeit gerade die ver-