Full text: Finanzwissenschaft

40 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget. 
England ist der erste größere Staat, welcher früh zur Erkenntnis 
und Anwendung der Hauptprinzipien des Budgetrechtes kommt und 
große politische Kämpfe durchlebt zur Erkämpfung dieses Rechts. 
Mit dem Jahre der sogenannten unblutigen Revolution, im Jahre 
1688, scheint das Ziel erreicht zu sein. Die Aufgabe späterer 
Zeiten ist die Detailarbeit, die Ausarbeitung der einzelnen Partien 
des Budgetrechts. In Frankreich entwickelte sich das Budgetrecht 
viel später. Die französische Revolution legt die Grundzüge des 
französischen Budgetrechts nieder, in der Restaurationszeit wird 
dasselbe unter harten Kämpfen ausgebaut. Einige Weiterentwick 
lung erfolgt unter der dritten Republik. Es bildet das Verdienst 
dieser beiden Staaten, daß die hohe Bedeutung des Budgetrechts 
anerkannt und auch theoretisch entwickelt ist. Von anderen Staaten 
hat auch Belgien teil an der konsequenten Durchbildung des kon 
stitutionellen Budgetrechts. Zur Theorie desselben hat namentlich 
die deutsche Wissenschaft wichtige Beiträge geliefert. 
Im engeren Sinne verstehen wir unter Budgetrecht das den 
gesetzgebenden Körpern bezüglich der Feststellung des Staatshaus 
haltes gebührende Recht, welches in dem Rechte der Bewilligung 
resp. der Verweigerung des von der Regierung vorgelegten Staats 
haushaltsplanes, sowie in dem Rechte der Kontrolle des Staatshaus 
haltes mit Rücksicht auf die Einhaltung des Budgetgesetzes besteht. 
Dieses Recht bildet eines der wichtigsten konstitutionellen Rechte 
und die um dasselbe geführten Kämpfe waren zugleich Kämpfe um 
das moderne konstitutionelle Prinzip, so daß in gewissem Sinne 
gesagt werden kann: Budgetrecht und Verfassungsrecht wurden von 
derselben Sonne zur Reife gebracht. Namentlich in der Geschichte 
von England und Frankreich gehören jene Konflikte, welche im 
Interesse des Budgetrechts gekämpft wurden, zu den kampfreichsten 
Perioden der politischen Geschichte. Das Resultat dieser Kämpfe 
ist die Anerkennung jenes Rechts, daß dasl/ olk, resp. dessen Ver 
treter, alljährlich die Staatseinnahmen und Staatsausgaben bewilligen 
oder verweigern. Die Bedeutung dieses Rechts besteht vor allem 
darin, daß hiermit die Souveränität des Volkes deutlich anerkannt 
ist, da nur souveräne Völker dieses Recht ausüben; wo die Souve 
ränität des Volkes nicht anerkannt ist, dort übt dasselbe auf die 
Feststellung des Staatshaushaltes keinen Einfluß, wenigstens keinen 
maßgebenden. Die Wichtigkeit des Budgetrechts erhöhte noch der 
Umstand, daß auf diese Weise das Volk in die Lage kam, der 
Verschwendungssucht des sogenannten ancien regime Einhalt zu 
tun, was freilich nur höchst unvollkommen erreicht wurde, dem die 
Erscheinung zur Seite steht, daß in neuerer Zeit gerade die ver-
	        
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