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5. Buch. Der Staatakredit.
meinen bei den einzelnen Staatsbürgern, oder bei Unternehmern,
bei Geldinstituten aufgenommen, bei Städten, Universitäten, der
Kirche usw. Eine eigene Art der Zwangsaniehen waren die Amts-
anlehen, die der Amtsnachfolger einzulösen hatte. Die Zwangs-
anlehen sind, in welcher Form immer aufgenommen, von schädlicher
Wirkung und schwächen namentlich den Staatskredit. Selbst das
sogenannte patriotische Anlehen von Pitt — sagt Rogers — war
ein Fehler. Die Zwangsaniehen verursachen große Ungerechtig
keiten, da der Verteilungsschlüssel in der Regel ein unrichtiger ist.
Oft zwingt der Staat solche zur Darstreckung von Anlehen, die
nicht gerade die Leistungsfähigsten sind, wie z. B. seine eigenen
Beamten. Wenn die Verteilung auf Grund der Steuerlast geschieht,
so wird sie dieselben Ungerechtigkeiten verursachen, die sich in der
Verteilung der Steuerlast kundgibt. Auch das verursacht eine Un
gleichheit, daß die Vertreter des beweglichen Kapitals leichter Geld
beschaffen können, als die Vertreter des unbeweglichen Kapitals.
Von Venedig sagt Sieveking, daß die höheren Klassen beim Zwangs-
anlehen stärker in Anspruch genommen wurden. Wer früher ein
zahlte, dem wurden Begünstigungen gewährt. Interessant ist die
Geschichte der französischen Zwangsaniehen vom Jahre 1793,
welche die französische Republik auf die Reichen, die Egoisten
und Indifferenten, wie sie sie nannten, auswarf, teils zu dem Zwecke,
damit die entwerteten Assignaten in die Staatskasse zurückfließen
mögen. Das Anlehen, das auf eine Milliarde lautete, wurde folgender
maßen verteilt. Ein Junggeselle, der ein Einkommen von 20 000 Livres
besaß, zahlte:
• vom 1. Tausend
„ 2.
„
VlO
100
„ 3.
2 /l0
200
„ 4.
„
S /lO
300
„ 5.
4 /io
400
„ 6.
6 /io
500
„ 7.
6 /l0
600
„ 8.
7 ho
700
„ 9.
n
8 /io
800
>, io.
insgesamt
9 /,o
900
4500
vom übrigen Einkommen
im ganzen
10 A.
10000
14500
Von dem Einkommen von 20 000 Livres blieben also bloß 5 500 Livres.
Auch das Direktorium mußte zu Zwangsanleihen greifen, diese