Full text: Finanzwissenschaft

5. Buch. Der Staatskredit. 
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durch die Abnahme des Geldwertes, durch Zunahme des Staats- 
Vermögens, durch Steigerung der Überschüsse des Staatshaus 
haltes usw. Die reguläre Art der Abnahme oder Extinktion der 
Staatsschuld ist die Konversion und die Tilgung oder Rückzahlung. 
Außerdem kann die Staatsschuld nur noch auf zwei Wegen er 
löschen und zwar durch Verweigerung der Rückzahlung, den 
finanziellen Staatsbankrott oder den gänzlichen Untergang des 
Staates. Freilich das radikalste Vorgehen ist das erstere, denn im 
letzteren Falle kann ja der Rechtsnachfolger die Verbindlichkeiten 
des früheren Staates anerkennen und wird dies wohl auch in der 
Regel tun. . . „ 
2. Im allgemeinen und wörtlich genommen bedeutet die Kon 
version die Umgestaltung der Staatsschuld, welche Umgestaltung 
jedoch sich darin von jeder anderen unterscheidet, daß hier in einer 
oder der anderen Art eine Erleichterung der Staatsschuldenlast 
beabsichtigt wird. Umgestaltung, Konversion ist im allgemeinen 
Sinne auch die Unifikation der Staatsschuld, durch die Anlehen ver 
schiedenen Charakters in formell gleichartige Schulden umgestaltet 
werden z B. in Schulden mit gleichem Zinsfuß, mit gleichem 
Tilgungsplan, mit gleicher Valuta usw. Konversion in weiterem 
Sinne ist auch die Konsolidation der Staatsschuld, die Umgestaltung 
der schwebenden Schuld in eine feste dauernde Schuld. Trotz 
dem verstehen wir unter Konversion im gewöhnlichen Sinne nur jene 
Umgestaltung der Staatsschuld, welche in irgendeiner Weise die 
Staatsschuldenlast erleichtert. . 
Im eigentlichen Sinne des Wortes ist dementsprechend die 
Konversion jene Umformung, wenn der Staat die alten Obli 
gationen einfach gegen neue eintauscht, im weiteren Sinne und vom 
staatlichen Standpunkte ist die Konversion aber jene Operation, 
hei welcher der Staat die frühere Schuld zurückzahlt oder die 
Zurückzahlung anbietet und eine neue Schuld zu günstigeren Be 
dingungen aufnimmt. Die Konversion ist eine aktive, wenn jene 
Gläubiger sich zu erklären haben, die in die Konversion einwilligen, 
eine passive, wenn jene Gläubiger sich zu erklären haben, die 
in die Konversion nicht einwilligen. Die durch die Konversion er 
zielte Ersparung ist am zweckmäßigsten zur Tilgung der Staats 
schuld' zu verwenden und die erste Idee des Tilgungsfonds hängt in 
der Tat mit den bei der Konversion erzielten Ersparnissen zusammen. 
Konversionsabsichten und Konversionsmaßregeln kommen 
historisch schon in älterer Zeit vor. Im 16. Jahrhundert war der 
Kirchenstaat mit riesigen Schulden belastet. Es tauchte der Plan 
auf, eine Million zu dem Zwecke zu verwenden, um jenen Gläubigem
	        
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