Full text : Finanzwissenschaft

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5.  Buch.  Der  Staatskredit.

version  mindert  die  Last  des  Staates  und  trägt  zum  Sinken  des
Zinsfußes  bei.  Oft  ist  die  Konversion  jedoch  schon  Folge  des
Sinkens  des  Zinsfußes  und  steht  historisch  mit  der  Herabsetzung
des  gesetzlichen  Zinsfußes  zusammen.  Doch  ist  nicht  außer  acht
zu  lassen,  daß  die  Konversion  resp.  deren  Wahrscheinlichkeit  das
Steigen  der  Kurse  zurückhält,  auch  das  anderer  Anlagepapiere  und
dadurch  den  hohen  Zinsfuß  künstlich  stabilisiert.
Die  Konversion  hängt  von  der  Methode  der  Anlehenaufnahme
ab.  Wo  die  Zahl  der  Staatsgläubiger  groß  ist,  dort  wird  die
Operation  caeteris  paribus  schwieriger  sein,  als  wo  deren  Zahl  gering
ist.  Die  Durchführung  der  Konversion  geschieht  auf  verschiedener
Weise,  insofern  als  das  Schuldenkapital  unverändert  bleiben  kann,
erhöht  oder  vermindert  wird.  Das  erste  Vorgehen  ist  das  gewöhnliche, ­
  das  naturgemäße;  das  Schuldenkapital  bleibt  unverändert  und
der  Gewinn  der  Konversion  drückt  sich  vollständig  in  dem  Zinsenersparnis ­
  aus.  Wenn  die  Konversion  nicht  bloß  mit  einer  Reduktion
der  Zinsen,  sondern  auch  mit  einer  Reduktion  des  Kapitals  verbunden ­
  ist,  so  bedeutet  dies  so  viel,  daß  bei  den  Zinsen  eigentlich
noch  ein  größeres  Ersparnis  möglich  gewesen  wäre,  der  Staat  es
aber  für  zweckmäßiger  hielt,  auch  gleichzeitig  eine  Reduktion  des
Schuldkapitals  zu  erreichen.  Die  unzweckmäßigste  Art  der  Konversion ­
  ist  die,  wo  der  Staat  wohl  eine  Reduktion  der  Zinsen  erreicht, ­
  dieser  Vorteil  aber  mehr  weniger  ausgeglichen  wird  durch
den  Nachteil,  daß  der  Staat  den  Gläubigern  eine  höhere  Kapitalforderung ­
  einräumen  muß.  So  wurde  die  6  prozentige  ungarische
Goldrente  in  der  Weise  konvertiert,  daß  400  Millionen  6  prozentige
Titres  gegen  545  Millionen  4  prozentige  Titres  eingetauscht  wurden,
jene  wurden  zum  Kurs  von  101  übernommen,  diese  zum  Kurse  von
74,2  emittiert;  das  Zinsenersparnis  betrug  jährlich  7,6  Millionen
Kronen.  Eine  namentlich  in  finanziellen  Kreisen  beliebte  Art  der
Konversion  ist  die  Konversion  unter  Pari,  wobei  der  Staat  gegen
das  eingetauschte  Papier  eines  gibt,  dessen  Kurs  unter  Pari  ist.  Der
Vorteil  dieses  Vorgehens  besteht  darin,  daß  der  Staat  an  den  Zinsen
sogleich  ein  bedeutendes  Ersparnis  erreicht,  dagegen  natürlich  den
Kapitalbetrag  der  Schuld  bedeutend  erhöht.  Auch  für  die  Staatsgläubiger ­
  ist  diese  starke  Minderung  des  Einkommens  eine  schmerzhafte ­
  Operation.  Eine  eigentümliche  Art  der  Konversion  ist  die
sogenannte  verschobene  Konversion,  wobei  der  Staat  gewissermaßen
zwei  Operationen  zusammenfaßt.  Der  Gläubiger  erhält  z.  B.  für
5  prozentige  Rente  eine  4  prozentige,  aber  diese  ist  mit  einem
Supplementcoupon  versehen,  wonach  der  Staat  noch  einige  Jahre
hindurch  etwa  4 1 / 2  Prozent  bezahlt.  Endlich  kann  die  Konversion
            
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