Full text : Finanzwissenschaft

5.  Buch.  Der  Staatskredit.

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durch  die  Abnahme  des  Geldwertes,  durch  Zunahme  des  Staats-Vermögens,
  durch  Steigerung  der  Überschüsse  des  Staatshaushaltes ­
  usw.  Die  reguläre  Art  der  Abnahme  oder  Extinktion  der
Staatsschuld  ist  die  Konversion  und  die  Tilgung  oder  Rückzahlung.
Außerdem  kann  die  Staatsschuld  nur  noch  auf  zwei  Wegen  erlöschen ­
  und  zwar  durch  Verweigerung  der  Rückzahlung,  den
finanziellen  Staatsbankrott  oder  den  gänzlichen  Untergang  des
Staates.  Freilich  das  radikalste  Vorgehen  ist  das  erstere,  denn  im
letzteren  Falle  kann  ja  der  Rechtsnachfolger  die  Verbindlichkeiten
des  früheren  Staates  anerkennen  und  wird  dies  wohl  auch  in  der
Regel  tun.  .  .  „
2.  Im  allgemeinen  und  wörtlich  genommen  bedeutet  die  Konversion ­
  die  Umgestaltung  der  Staatsschuld,  welche  Umgestaltung
jedoch  sich  darin  von  jeder  anderen  unterscheidet,  daß  hier  in  einer
oder  der  anderen  Art  eine  Erleichterung  der  Staatsschuldenlast
beabsichtigt  wird.  Umgestaltung,  Konversion  ist  im  allgemeinen
Sinne  auch  die  Unifikation  der  Staatsschuld,  durch  die  Anlehen  verschiedenen ­
  Charakters  in  formell  gleichartige  Schulden  umgestaltet
werden  z  B.  in  Schulden  mit  gleichem  Zinsfuß,  mit  gleichem
Tilgungsplan,  mit  gleicher  Valuta  usw.  Konversion  in  weiterem
Sinne  ist  auch  die  Konsolidation  der  Staatsschuld,  die  Umgestaltung
der  schwebenden  Schuld  in  eine  feste  dauernde  Schuld.  Trotzdem ­
  verstehen  wir  unter  Konversion  im  gewöhnlichen  Sinne  nur  jene
Umgestaltung  der  Staatsschuld,  welche  in  irgendeiner  Weise  die
Staatsschuldenlast  erleichtert.  .
Im  eigentlichen  Sinne  des  Wortes  ist  dementsprechend  die
Konversion  jene  Umformung,  wenn  der  Staat  die  alten  Obligationen ­
  einfach  gegen  neue  eintauscht,  im  weiteren  Sinne  und  vom
staatlichen  Standpunkte  ist  die  Konversion  aber  jene  Operation,
hei  welcher  der  Staat  die  frühere  Schuld  zurückzahlt  oder  die
Zurückzahlung  anbietet  und  eine  neue  Schuld  zu  günstigeren  Bedingungen ­
  aufnimmt.  Die  Konversion  ist  eine  aktive,  wenn  jene
Gläubiger  sich  zu  erklären  haben,  die  in  die  Konversion  einwilligen,
eine  passive,  wenn  jene  Gläubiger  sich  zu  erklären  haben,  die
in  die  Konversion  nicht  einwilligen.  Die  durch  die  Konversion  erzielte ­
  Ersparung  ist  am  zweckmäßigsten  zur  Tilgung  der  Staatsschuld' ­
  zu  verwenden  und  die  erste  Idee  des  Tilgungsfonds  hängt  in
der  Tat  mit  den  bei  der  Konversion  erzielten  Ersparnissen  zusammen.
Konversionsabsichten  und  Konversionsmaßregeln  kommen
historisch  schon  in  älterer  Zeit  vor.  Im  16.  Jahrhundert  war  der
Kirchenstaat  mit  riesigen  Schulden  belastet.  Es  tauchte  der  Plan
auf,  eine  Million  zu  dem  Zwecke  zu  verwenden,  um  jenen  Gläubigem
            
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