Full text: Finanzwissenschaft

VII. Abschnitt. Reduktion und Konversion der Staatsschulden. 647 
auch derart durchgeführt werden, daß der Staat anstatt einer 
Zinsenreduktion seine Gläubiger auffordert, eine Nachzahlung zu 
leisten. Der Staat zahlt die frühern Zinsen nur dann, wenn der 
Gläubiger das entsprechende Kapital nachzahlt. Der Staat ver 
kauft hier gewissermaßen den Gläubigern jenen Teil der Zinsen, 
um die das Einkommen durch die Zinsenreduktion abgenommen 
hätte. 
Mit Rücksicht auf die Willenserklärung unterscheidet man — 
wie oben bemerkt — die aktive und die passive Konversion. Aktiv 
ist die Konversion, wenn jene Gläubiger aufgefordert werden, sich 
zu melden, die die Konversion wünschen, passiv, wenn jene Gläubiger 
sich zu melden haben, die die Rückzahlung wünschen. Da nämlich 
die Erfahrung gelehrt hat, daß die Zahl der letztem in der Regel 
eine geringe ist, so wird die Operation vereinfacht, wenn nur jene 
Minderzahl in Bewegung gesetzt wird, die mit der Zinsenreduktion 
nicht einverstanden ist. 
Bei der Durchführung der Konversion kommen viele wichtige 
Umstände in Betracht. Wenn der Staat zu oft zur Konversion 
greift, jede günstige Gestaltung des Kapitalmarktes hierzu allso- 
gleich benutzt, so kommt der Kapitalist um den Vorteil, den diese 
günstige Gestaltung ihm ansonst bringen würde; da er also dieses 
sperativen Vorteils beraubt ist, so wird er natürlich nicht geneigt 
sein, sein Kapital zu denselben Bedingungen zur Verfügung zu 
stellen. Der Staat wird also nicht zu gleich günstigen Bedingungen 
Anlehen kontrahieren, wenn der Gläubiger weiß, daß das Damokles 
schwert der Konversion stets über seinem Haupte schwebt. Denn 
in diesem Falle ist der Vorteil des Gläubigers genau fixiert, seine 
Opfer und Gefahren nicht. Der Staat muß auch deshalb die Kon 
version vorsichtig anwenden, weil damit viele kleine Leute, kleine 
Vermögen in ungünstigere Lage geraten, was für deren Existenz 
oft bedenklich ist und das Resultat haben kann, daß das Kapital 
nach dem Auslande geht, in Papieren weniger kräftiger Staaten 
oder in Papieren zweifelhafter Unternehmungen angelegt wird. 
Freilich kommt, dem gegenüber wieder in Betracht, daß die Unter 
lassung der Konversion viele Steuerträger belastet. Auch kommt 
in Betracht, daß bei abnehmendem Kapitalzins das Kapital mit der 
Abnahme des Einkommens sich früher oder später befreunden muß. 
Die Furcht vor der Konversion kann Krisen heraufbeschwören, 
wie dies im Jahre 1888 in London eintrat, als Göschens Konversions 
pläne bekannt wurden, was eine sinnlose Spekulation in exotischen 
Papieren heraufbeschwor. Auch die mit jeder Konversion ver 
bundenen Kosten kommen in Betracht, namentlich, wenn die Kon-
	        
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