Full text : Finanzwissenschaft

VII.  Abschnitt.  Reduktion  und  Konversion  der  Staatsschulden.  647

auch  derart  durchgeführt  werden,  daß  der  Staat  anstatt  einer
Zinsenreduktion  seine  Gläubiger  auffordert,  eine  Nachzahlung  zu
leisten.  Der  Staat  zahlt  die  frühern  Zinsen  nur  dann,  wenn  der
Gläubiger  das  entsprechende  Kapital  nachzahlt.  Der  Staat  verkauft ­
  hier  gewissermaßen  den  Gläubigern  jenen  Teil  der  Zinsen,
um  die  das  Einkommen  durch  die  Zinsenreduktion  abgenommen
hätte.
Mit  Rücksicht  auf  die  Willenserklärung  unterscheidet  man  —
wie  oben  bemerkt  —  die  aktive  und  die  passive  Konversion.  Aktiv
ist  die  Konversion,  wenn  jene  Gläubiger  aufgefordert  werden,  sich
zu  melden,  die  die  Konversion  wünschen,  passiv,  wenn  jene  Gläubiger
sich  zu  melden  haben,  die  die  Rückzahlung  wünschen.  Da  nämlich
die  Erfahrung  gelehrt  hat,  daß  die  Zahl  der  letztem  in  der  Regel
eine  geringe  ist,  so  wird  die  Operation  vereinfacht,  wenn  nur  jene
Minderzahl  in  Bewegung  gesetzt  wird,  die  mit  der  Zinsenreduktion
nicht  einverstanden  ist.
Bei  der  Durchführung  der  Konversion  kommen  viele  wichtige
Umstände  in  Betracht.  Wenn  der  Staat  zu  oft  zur  Konversion
greift,  jede  günstige  Gestaltung  des  Kapitalmarktes  hierzu  allsogleich
  benutzt,  so  kommt  der  Kapitalist  um  den  Vorteil,  den  diese
günstige  Gestaltung  ihm  ansonst  bringen  würde;  da  er  also  dieses
sperativen  Vorteils  beraubt  ist,  so  wird  er  natürlich  nicht  geneigt
sein,  sein  Kapital  zu  denselben  Bedingungen  zur  Verfügung  zu
stellen.  Der  Staat  wird  also  nicht  zu  gleich  günstigen  Bedingungen
Anlehen  kontrahieren,  wenn  der  Gläubiger  weiß,  daß  das  Damoklesschwert ­
  der  Konversion  stets  über  seinem  Haupte  schwebt.  Denn
in  diesem  Falle  ist  der  Vorteil  des  Gläubigers  genau  fixiert,  seine
Opfer  und  Gefahren  nicht.  Der  Staat  muß  auch  deshalb  die  Konversion ­
  vorsichtig  anwenden,  weil  damit  viele  kleine  Leute,  kleine
Vermögen  in  ungünstigere  Lage  geraten,  was  für  deren  Existenz
oft  bedenklich  ist  und  das  Resultat  haben  kann,  daß  das  Kapital
nach  dem  Auslande  geht,  in  Papieren  weniger  kräftiger  Staaten
oder  in  Papieren  zweifelhafter  Unternehmungen  angelegt  wird.
Freilich  kommt,  dem  gegenüber  wieder  in  Betracht,  daß  die  Unterlassung ­
  der  Konversion  viele  Steuerträger  belastet.  Auch  kommt
in  Betracht,  daß  bei  abnehmendem  Kapitalzins  das  Kapital  mit  der
Abnahme  des  Einkommens  sich  früher  oder  später  befreunden  muß.
Die  Furcht  vor  der  Konversion  kann  Krisen  heraufbeschwören,
wie  dies  im  Jahre  1888  in  London  eintrat,  als  Göschens  Konversionspläne ­
  bekannt  wurden,  was  eine  sinnlose  Spekulation  in  exotischen
Papieren  heraufbeschwor.  Auch  die  mit  jeder  Konversion  verbundenen ­
  Kosten  kommen  in  Betracht,  namentlich,  wenn  die  Kon-
            
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