Full text: Finanzwissenschaft

VII. Abschnitt. Reduktion und Konversion der Staatsschulden. 651 
In Österreich wurde im Jahre 1903 die Konversion der allge 
meinen Staatsschuld im Betrage von 3620 Millionen durchgeführt. 
Die Konversion war eine passive und die gekündigte Summe belief 
sich bloß auf 0,17 Prozent. 
In Ungarn wurden, abgesehen von der Konsolidierung der 
schwebenden Schuld vom Jahre 1875, namentlich in den Jahren 
1888, 1892 und 1902 bedeutende Konversionen durchgeführt. Die 
letztere Konversion umfaßte einen Schuldenbetrag von 1087,4 Mill. 
Kronen Nominale, wovon die bisherigen Gläubiger 974,7 Millionen 
übernahmen und zwar in Ungarn 308,0, Österreich 244,7, Deutsch 
land 297,6, Frankreich 59,3, Holland 60,2, Belgien 4,3 Millionen 
Kronen. 
4. Jede Schuld kann nur durch Rückzahlung respektive Tilgung, 
d. h. planmäßige, ratenweise Abzahlung verschwinden. Darum ist 
bei Privatschulden die Rückzahlung oder ratenweise Tilgung un 
bedingt notwendig, da das Individuum sterblich ist. Aber der 
Staat ist unsterblich und da mit dem Fortschreiten des Reichtums 
die Placierung des Kapitals immer schwieriger wird, so geschieht 
es, daß in vielen Fällen die Staatsgläubiger die Rückzahlung nicht 
wünschen, ja dieselben für sich als nachteilig betrachten. 
Die Frage, ob die Tilgung der Staatsschulden notwendig ist, 
wird verschieden beantwortet. Die Ansichten weichen ab, wie ja 
überhaupt hinsichtlich der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit des 
Staatskredites an sich. Die beiden Probleme zeigen sogar einen 
gewissen Zusammenhang. Diejenigen, die überhaupt für den Staats 
kredit sind, halten die Tilgung der Staatsschulden für weniger not 
wendig, als diejenigen, die den Staatskredit nicht billigen und daher 
dessen Extinction befürworten. Mit Rücksicht darauf, daß der 
Staatskredit ja auch im Staatshaushalt der Zukunft seine bedeutende 
Rolle haben wird und daß dessen Inanspruchnahme gewisse Grenzen 
hat, muß die Tilgung als eine notwendige betrachtet werden. Die 
Zweckmäßigkeit der Tilgung wird auch damit begründet,' daß die 
Tilgung das Anlehen billiger macht, günstigere Bedingungen zur 
Folge hat, wonach gerade die ersparten Summen zur Tilgung ver 
wendet werden können. Seidler hält die Tilgung für so wesentlich, 
daß seiner Auffassung nach nur jenes Budget ohne Defizit ab 
schließt, in welchem auch für die Tilgung gesorgt ist. Auch von 
volkswirtschaftlichem Standpunkte wird die Tilgung oft Vorteile 
bieten, indem sie auf den Zinsfuß mäßigend einwirkt, was Unter 
nehmergeist und Produktion günstig beeinflußt. Der größte 
Vorteil der Tilgung würde natürlich darin bestehen, daß mit der 
Zeit der Staat von der Schuldenlast befreit würde. Und dies
	        
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