VII. Abschnitt. Reduktion und Konversion der Staatsschulden. 651
In Österreich wurde im Jahre 1903 die Konversion der allge
meinen Staatsschuld im Betrage von 3620 Millionen durchgeführt.
Die Konversion war eine passive und die gekündigte Summe belief
sich bloß auf 0,17 Prozent.
In Ungarn wurden, abgesehen von der Konsolidierung der
schwebenden Schuld vom Jahre 1875, namentlich in den Jahren
1888, 1892 und 1902 bedeutende Konversionen durchgeführt. Die
letztere Konversion umfaßte einen Schuldenbetrag von 1087,4 Mill.
Kronen Nominale, wovon die bisherigen Gläubiger 974,7 Millionen
übernahmen und zwar in Ungarn 308,0, Österreich 244,7, Deutsch
land 297,6, Frankreich 59,3, Holland 60,2, Belgien 4,3 Millionen
Kronen.
4. Jede Schuld kann nur durch Rückzahlung respektive Tilgung,
d. h. planmäßige, ratenweise Abzahlung verschwinden. Darum ist
bei Privatschulden die Rückzahlung oder ratenweise Tilgung un
bedingt notwendig, da das Individuum sterblich ist. Aber der
Staat ist unsterblich und da mit dem Fortschreiten des Reichtums
die Placierung des Kapitals immer schwieriger wird, so geschieht
es, daß in vielen Fällen die Staatsgläubiger die Rückzahlung nicht
wünschen, ja dieselben für sich als nachteilig betrachten.
Die Frage, ob die Tilgung der Staatsschulden notwendig ist,
wird verschieden beantwortet. Die Ansichten weichen ab, wie ja
überhaupt hinsichtlich der Notwendigkeit, Zweckmäßigkeit des
Staatskredites an sich. Die beiden Probleme zeigen sogar einen
gewissen Zusammenhang. Diejenigen, die überhaupt für den Staats
kredit sind, halten die Tilgung der Staatsschulden für weniger not
wendig, als diejenigen, die den Staatskredit nicht billigen und daher
dessen Extinction befürworten. Mit Rücksicht darauf, daß der
Staatskredit ja auch im Staatshaushalt der Zukunft seine bedeutende
Rolle haben wird und daß dessen Inanspruchnahme gewisse Grenzen
hat, muß die Tilgung als eine notwendige betrachtet werden. Die
Zweckmäßigkeit der Tilgung wird auch damit begründet,' daß die
Tilgung das Anlehen billiger macht, günstigere Bedingungen zur
Folge hat, wonach gerade die ersparten Summen zur Tilgung ver
wendet werden können. Seidler hält die Tilgung für so wesentlich,
daß seiner Auffassung nach nur jenes Budget ohne Defizit ab
schließt, in welchem auch für die Tilgung gesorgt ist. Auch von
volkswirtschaftlichem Standpunkte wird die Tilgung oft Vorteile
bieten, indem sie auf den Zinsfuß mäßigend einwirkt, was Unter
nehmergeist und Produktion günstig beeinflußt. Der größte
Vorteil der Tilgung würde natürlich darin bestehen, daß mit der
Zeit der Staat von der Schuldenlast befreit würde. Und dies