Full text: Finanzwissenschaft

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5. Buch. Der Staatskredit. 
bedingt getilgt werden müssen, dies bei den Kommunalschulden nicht 
zweifelhaft sein kann und die Unterlassung der Tilgung ein schweres 
Versäumnis bildet. Beim Kommunalkredit empfiehlt auch der Um 
stand die Tilgung, daß die Kommunalschulden der Natur der Sache 
nach auf kürzere Zeit aufgenommen werden müssen. Dement 
sprechend empfiehlt es sich für einen Tilgungsfonds zu sorgen. 
Andererseits kommt die Konversion nur selten in Frage. Auch 
darin zeigt sich ein Unterschied zwischen Staats- und Kommunal 
schuld, daß, nachdem der Kommunalkredit hauptsächlich für kultu 
relle Interessen beansprucht wird, dessen Notwendigkeit vorher 
gesehen werden, dessen Befriedigung verschoben werden kann; im 
Staatsleben wird der Kredit häufig für unvorhergesehene und un 
aufschiebbare Bedürfnisse in Anspruch genommen, z. B. für Krieg 
führung. Vom Standpunkte der Gläubiger ist eine wichtige juri 
stische Eigenschaft der Kommunalschuld, daß im Falle des Unter 
bleibens der Zahlung Zwangsmaßregeln zur Verfügung stehen, dagegen 
gegenüber souveränen Staaten solche keine Anwendung finden 
können. Auch bezüglich der schwebenden Schuld zeigt sich der 
Unterschied, daß dieselbe im Staatshaushalt fast unvermeidlich ist, 
dagegen im Kommunalhaushalt in der Begel Folge unordentlicher 
Verwaltung ist. 
In den meisten Staaten ist zur Aufnahme von Kommunal 
schulden die Genehmigung der Staatsverwaltung nötig. So in England, 
Preußen, Frankreich usw. In Frankreich ist zur Aufnahme von 
Schulden, deren Betrag eine Million Frank übersteigt, die Bewilli 
gung der Gesetzgebung nötig. 
Über die Verschuldung der Großstädte bieten folgende Daten 
einigen Aufschluß: 
Paris 
Berlin 
Wien 
Budapest 
insgesammt 
2539,4 Mill. Frank 
428,9 „ Mark 
579,2 „ Kronen 
282,1 „ 
pro Kopf der Bevölkerung 
105,16 Frank 
210,29 Mark 
289,60 Kronen 
320,20 
Am 31. März 1913 betrugen die Schulden: 
Berlins 476,2 Mill. Mark, pro Kopf 235,0 Mark 
sämtlicher preußischer 
Städte 4842,7 „ „ „ „ 246,6 „ 
Landgemeinden mit mehr 
als 10000 Einw. 312,6 „ „ „ „ 138,9 „ 
Von den Schulden der Stadt Berlin entfielen (1910):
	        
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