Full text: Finanzwissenschaft

II. Abschnitt. Die staats wirtschaftliche Verwaltung insbesondere. 679 
Organe und den finanziellen Dienst versehen die Organe der 
allgemeinen Verwaltung. Das Gebiet der Selbstverwaltung ist hier 
am größten. 
Wichtige Organe der Verwaltung des Staatshaushaltes bilden 
die Kassen und Staatsbuchhaltungen. Aufgabe der Kassen 
ist die Übernahme, die Behütung der staatlichen Einnahmen und 
deren Bereitstellung zur Erfüllung der staatlichen Aufgaben. Auf 
dem Gebiete der Kassen kommt immer mehr das Prinzip der Ein 
heit der Kassen zur Geltung, wonach auf einem gewissen Gebiete 
die gesamten Kassenfunktionen durch eine Kasse versehen werden. 
In älterer Zeit hatte jeder Verwaltungszweig, ja jede Behörde ihre 
eigene Kasse (Verwaltungs- und Behördenkassen). Das Kassen 
wesen beruht teils auf formellen, teils auf wirtschaftlichen Prinzipien. 
Neben der Einfachheit, Sicherheit, Kaschheit, Ordnungsmäßigkeit 
des Kassendienstes ist es natürlich noch von Wichtigkeit, daß der 
Kassendienst möglichst wenig Kosten verursache, weshalb es not 
wendig ist, daß der Betrag der in den Kassen unbenutzt liegenden 
Geldsummen möglichst minimal sei. Das fordern in gleicher Weise 
finanzielle und volkswirtschaftliche Interessen. Die zweckmäßige 
Verwendung der Kassenbestände wird namentlich dadurch erreicht, 
daß der Staat mit einem hervorragenden Bankinstitut in Verbindung 
steht, was ja in neuerer Zeit immer mehr zur Geltung kommt und 
— wie wir sahen — in England schon seit langer Zeit durchge 
führt ist. Neben den Kassen, die mit der Verwaltung der gesamten 
staatlichen Einnahmen und Ausgaben beschäftigt sind, ist es 
von größter Wichtigkeit, daß die gesamten Momente der Staats 
wirtschaft, Einnahmen und Ausgaben auf das Genaueste fortlaufend 
und systematisch verzeichnet werden. Dies bildet die Aufgabe 
der Staatsbuchhaltungen. Die Bücher der Staatsbuchführung 
geben Aufschluß über die Führung des Staatshaushaltes und 
dienen so zur Basis für die Orientierung und Kontrolle im Staats 
haushalt. 
Die Systeme des Kassen- und Buchführungswesens sind ver 
schiedene; zum Teil stehen dieselben mit der Einrichtung der Ver 
waltung im allgemeinen in Verbindung. Da auf diesem Gebiete nament 
lich das kaufmännische Leben anerkannte Systeme entwickelte, so ist 
es zweckmäßig, bei Einrichtung des Staatshaushaltes auf die dort 
gemachten Erfahrungen Rücksicht zu nehmen, was in den meisten 
Staaten auch geschieht. Dies bedeutet jedoch nicht so viel, daß 
die kaufmännische Buchhaltung die kameralistische Buchhaltung 
gänzlich verdrängen soll, da diese mehr mit dem Wesen des Staats-
	        
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