Full text : Finanzwissenschaft

II.  Abschnitt.  Die  staats  wirtschaftliche  Verwaltung  insbesondere.  679

Organe  und  den  finanziellen  Dienst  versehen  die  Organe  der
allgemeinen  Verwaltung.  Das  Gebiet  der  Selbstverwaltung  ist  hier
am  größten.
Wichtige  Organe  der  Verwaltung  des  Staatshaushaltes  bilden
die  Kassen  und  Staatsbuchhaltungen.  Aufgabe  der  Kassen
ist  die  Übernahme,  die  Behütung  der  staatlichen  Einnahmen  und
deren  Bereitstellung  zur  Erfüllung  der  staatlichen  Aufgaben.  Auf
dem  Gebiete  der  Kassen  kommt  immer  mehr  das  Prinzip  der  Einheit ­
  der  Kassen  zur  Geltung,  wonach  auf  einem  gewissen  Gebiete
die  gesamten  Kassenfunktionen  durch  eine  Kasse  versehen  werden.
In  älterer  Zeit  hatte  jeder  Verwaltungszweig,  ja  jede  Behörde  ihre
eigene  Kasse  (Verwaltungs-  und  Behördenkassen).  Das  Kassenwesen ­
  beruht  teils  auf  formellen,  teils  auf  wirtschaftlichen  Prinzipien.
Neben  der  Einfachheit,  Sicherheit,  Kaschheit,  Ordnungsmäßigkeit
des  Kassendienstes  ist  es  natürlich  noch  von  Wichtigkeit,  daß  der
Kassendienst  möglichst  wenig  Kosten  verursache,  weshalb  es  notwendig ­
  ist,  daß  der  Betrag  der  in  den  Kassen  unbenutzt  liegenden
Geldsummen  möglichst  minimal  sei.  Das  fordern  in  gleicher  Weise
finanzielle  und  volkswirtschaftliche  Interessen.  Die  zweckmäßige
Verwendung  der  Kassenbestände  wird  namentlich  dadurch  erreicht,
daß  der  Staat  mit  einem  hervorragenden  Bankinstitut  in  Verbindung
steht,  was  ja  in  neuerer  Zeit  immer  mehr  zur  Geltung  kommt  und
—  wie  wir  sahen  —  in  England  schon  seit  langer  Zeit  durchgeführt ­
  ist.  Neben  den  Kassen,  die  mit  der  Verwaltung  der  gesamten
staatlichen  Einnahmen  und  Ausgaben  beschäftigt  sind,  ist  es
von  größter  Wichtigkeit,  daß  die  gesamten  Momente  der  Staatswirtschaft, ­
  Einnahmen  und  Ausgaben  auf  das  Genaueste  fortlaufend
und  systematisch  verzeichnet  werden.  Dies  bildet  die  Aufgabe
der  Staatsbuchhaltungen.  Die  Bücher  der  Staatsbuchführung
geben  Aufschluß  über  die  Führung  des  Staatshaushaltes  und
dienen  so  zur  Basis  für  die  Orientierung  und  Kontrolle  im  Staatshaushalt. ­

Die  Systeme  des  Kassen-  und  Buchführungswesens  sind  verschiedene; ­
  zum  Teil  stehen  dieselben  mit  der  Einrichtung  der  Verwaltung ­
  im  allgemeinen  in  Verbindung.  Da  auf  diesem  Gebiete  namentlich ­
  das  kaufmännische  Leben  anerkannte  Systeme  entwickelte,  so  ist
es  zweckmäßig,  bei  Einrichtung  des  Staatshaushaltes  auf  die  dort
gemachten  Erfahrungen  Rücksicht  zu  nehmen,  was  in  den  meisten
Staaten  auch  geschieht.  Dies  bedeutet  jedoch  nicht  so  viel,  daß
die  kaufmännische  Buchhaltung  die  kameralistische  Buchhaltung
gänzlich  verdrängen  soll,  da  diese  mehr  mit  dem  Wesen  des  Staats-
            
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