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6. Buch. Die Verwaltung des Staatshaushaltes.
den durch Staatsorgane begangenen Rechtsverletzungen schuf die
Verwaltungsgerichtsbarkeit, die namentlich auf dem Gebiete des
Finanzrechtes ein weit#; Feld der Wirksamkeit hat, da hier die
materiellen Interessen der Staatsbürger in die Interessensphäre
der Staatsgewalt fallen und Gegensätze, oft scheinbar, oft tat
sächlich, sich ergeben. Die Verwaltungsgerichtsbarkeit überwacht
die gerechte Vollziehung der Finanzgesetze und schützt die Staats
bürger gegen eine unrichtige Anwendung derselben.