Full text : Finanzwissenschaft

682

6.  Buch.  Die  Verwaltung  des  Staatshaushaltes.

den  durch  Staatsorgane  begangenen  Rechtsverletzungen  schuf  die
Verwaltungsgerichtsbarkeit,  die  namentlich  auf  dem  Gebiete  des
Finanzrechtes  ein  weit#;  Feld  der  Wirksamkeit  hat,  da  hier  die
materiellen  Interessen  der  Staatsbürger  in  die  Interessensphäre
der  Staatsgewalt  fallen  und  Gegensätze,  oft  scheinbar,  oft  tatsächlich, ­
  sich  ergeben.  Die  Verwaltungsgerichtsbarkeit  überwacht
die  gerechte  Vollziehung  der  Finanzgesetze  und  schützt  die  Staatsbürger ­
  gegen  eine  unrichtige  Anwendung  derselben.
            
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