Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Das Budget. 
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Budgetverweigerung schildert, sagt er 1 ): Obwohl dies eine gefährliche 
Waffe ist, nichtsdestoweniger besitzt das Parlament dieselbe. Sehr 
richtig führt Stourm aus, daß wenn das Parlament nicht das Recht 
hätte, das Budget zu verweigern, dann hätte das Recht es zu be 
willigen, keinen Sinn. Daß dem so ist, dafür wird als sprechender 
Beweis angeführt, daß zur Zeit der Restauration, als man dem 
Parlament das Recht der Budgetverweigerung bestritt, man dem 
selben logischerweise auch das Recht der Bewilligung verweigerte. 
In Frankreich hat immer die Ansicht geherrscht, daß das 
Parlament das Recht hat, das Budget zu verweigern. Doch wurde 
die tatsächliche Anwendung dieses Rechts zum letzten Male im 
Jahre 1878 angedroht. „Fs ist das die letzte Daran tie für freie 
Völker , sagte Jules Ferry als Referent der Budgetkommission. 
Und in der Sitzung vom 4. Dezember 1877 sagte Gambetta: „Es 
muß sich zeigen, ob die Nation herrscht oder ein Mann komman 
diert.“ Das Ministerium gab nach und ein neues Ministerium aus 
den Reihen der Majorität trat ans Ruder. 
In Ungarn wurde das Recht der Steuerbewilligung schon in 
frühen Zeiten mit gesetzlichen Garantien umgeben. Dies bezeugen 
viele Gesetze. So das Gesetz II vom Jahre 1471: „Der König 
soll von den Bewohnern des Landes keinerlei Steuer einheben ohne 
deren Willen“; ferner 1505: I, 1715: VIII, 1791: XIX, 1848: III 
bis IV und 1867: X. Daß nach den ungarischen Gesetzen das 
Recht der Steuerbewilligung auch das der Steuerverweigerung ent 
hält, läßt sich gleichfalls mit den klaren Worten der Gesetze be 
weisen. So erklären die Reichsstände im Gesetzartikel I vom Jahre 
1583, daß sie in Zukunft keine Steuern bewilligen werden, 
wenn ihre alten Privilegien nicht wieder hergestellt werden. Der 
Gesetzartikel 12 vom Jahre 1867 sagt, daß die Bewilligung der 
Kosten der mit Österreich gemeinsamen Angelegenheiten als Vor 
bedingung die Aufrechterhaltung der Verfassung voraussetzt. Ja 
der ungarische Reichstag hatte das Recht, im Falle einer nur um 
einen Monat verspäteten Einberufung desselben die auf diesen Monat 
entfallenden Subsidien zu verweigern. Den logischen Sinn der 
Budgetverweigerung illustriert in krasser Weise die Rede eines 
Abgeordneten im ungarischen Landtag vom Jahre 1844. Er wies 
darauf hin, daß die Stände das Privilegium der Steuerfreiheit ge 
nießen, daß also das Wesen des Budgetrechts nur darin bestehen 
kann, daß die Stände die Steuer verweigern, da mit der Bewilligung 
sie nicht sich, sondern die misera plebs belasten. Das Recht der 
l ) Stourm, Le budget. 8. 377. 
F ö 1 d es, Finanzwissenschaft. 
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