Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Das Budget. 53 
1819 zur Zeit der Restauration und dann im Jahre 1888. Die be 
treffenden Gesetzvorschläge konnten jedoch die Majorität nicht er 
langen. Stourm bemerkt, daß nur in solchen Jahren, wo die Ab 
geordneten wegen Herannahung der Wahlen in ihre Wahlkreise 
eilen, das Budget schon im Juli erledigt zu sein pflegt. Die späte 
Erledigung des Budgetgesetzes führt zu dem sonderbaren Vorgehen, 
daß die direkten Steuern, die zur rechten Zeit veranlagt werden 
müssen, ins Budgetgesetz gar nicht aufgenommen und durch ein 
Spezialgesetz erledigt werden. Seit dem Jahre 1906 werden sie 
im Budget aufgenommen, aber aus demselben extrahiert und mittels 
Spezialgesetz erledigt 1 ). 
Außer Frankreich gehören noch Österreich, Belgien, Schweiz, 
Holland, Dänemark, Rußland, Serbien, Spanien — wo das Finanzjahr 
bis zum Jahre 1901 am 1. Juli begann —, Bulgarien, Griechenland, 
Niederlande in die Reihe jener Staaten, wo das Finanzjahr dem 
Kalenderjahr entspricht; dagegen beginnt dasselbe in der Türkei 
mit dem 1. März, in England, Deutschland, Preußen, Rumänien, 
Schweden, Dänemark, Japan, Ägypten, mit dem 1. April, in Ungarn, 
Portugal, Italien, Norwegen, Nordamerika, Mexiko, Brasilien, China, 
Australien mit dem 1. Juli. Für den Juli sprechen namentlich 
zwei Umstände. Der eine ist der, daß hierdurch der Übergang vom 
früheren System erleichtert wird, indem die Halbjahre unverändert 
bleiben und nur deren Reihenfolge sich ändert; das erste Halbjahr 
des früheren Systems wird nun zum zweiten, das zweite zum ersten 
Halbjahr. Dann spricht hierfür noch der Umstand, daß in Staaten 
mit überwiegend agrarischem Charakter zur Zeit der Verhandlung 
des Budgets die Gestaltung des betreffenden Wirtschaftsjahres schon 
zu erkennen ist. Vor allem aber kommt der Umstand in Betracht, 
daß die fruchtbarste Arbeitszeit des Parlaments der Winter und 
Frühling ist, so daß eine gründliche Debatte und eine pünktliche 
Fertigstellung des Budgets zu erwarten ist. Hock hebt als Vorteil 
dieses Systems noch hervor, daß die ruhigeren Sommermonate zur 
Anfertigung der Schlußrechnungen mehr Zeit gewähren. 
Bei der Lostrennung des Finanzjahres vom Kalenderjahre wäre 
es gewiß ein internationales Interesse gewesen, wenn die Staaten 
das Finanzjahr gleichmäßig festgesetzt hätten. 
In einzelnen Staaten hat man sich nicht damit begnügt, das 
hinanzjahr zu verlegen und hierdurch die rechtzeitige Erledigung 
des Budgets zu befördern, sondern man hat eine gewisse Frist fest 
gesetzt, innerhalb welcher die Budgetdebatte geschlossen und das 
*) Stourm, Le budget. 8. 201.
	        
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