Full text: Finanzwissenschaft

68 2. Buch. Die verfassungsmäßige Ordnung des Staatshaushaltes u. das Budget 
bei der Kurzlebigkeit vieler parlamentarischer Minister, längst nicht 
mehr im Minister Fauteuil sitzt. Was nun die dritte Methode be 
trifft, so besteht dieselbe darin, daß auch die vorhergehende h-r 
fahrung zum Ausgangspunkt genommen wird, aber nicht bloß das 
vorhergehende Jahr, wie bei der ersten Methode, sondern ein Durch 
schnitt" mehrerer Jahre dem Voranschläge zur Basis dient. Dieses 
System kann dann insofern verbessert und der zweiten Methode 
näher gebracht werden, daß die aus dem Durchschnitte mehrerer 
Jahre gewonnenen Ziffern bei steigender Tendenz mit dem bteige- 
rungskoeffizienten, bei sinkender Tendenz mit dem Senkungskoeffi 
zienten korrigiert werden. Oft wird die verständnisvolle Beurteilung 
der auf den Staatshaushalt bezüglichen Umstände eine der W ahr- 
scheinlichkeit nahekommende Feststellung am besten sichern. 
d) Die Ausschließlichkeit des Budgets. Die hohe 
Wichtigkeit des Budgets läßt es als natürliche Forderung be 
trachten. daß das Budgetgesetz außer dem Staatshaushaltsplan keim- 
fremden Verfügungen enthalte, auch wenn dieselben mehr weniger 
mit dem Budget zusammenhängen , also auch finanzieller Natur 
sind. Am wenigsten aber kann es gerechtfertigt werden, wenn 
organische Bestimmungen, Verfügungen über neue Institutionen. 
Reform usw. dem Budgetgesetz einverleibt werden. Namentlich 
bedenklich ist es dort, wo die Budgetdebatte in enge Schranken 
gebannt ist und für dieselbe eben nur die unbedingt notwendige 
Zeit zur Verfügung steht. Diesen Forderungen widerspricht der 
Brauch, der dem Budget solche fremde Bestandteile einfügt. Die 
Ursachen dieses Vorgehens sind verschiedene; manchmal handelt 
es sich um eine rasche Erledigung, die namentlich dort gesichert 
ist wo für die Budgetdebatte eine streng festgesetzte Zeit festgestellt 
ist! Aber gerade hieraus ergibt sich der Einwand gegen dieses 
Vorgehen, denn es ist gewiß, daß eine eingehende gewissenhafte 
Debatte innerhalb dieser Zeit, die ja für das Budget selbst unum 
gänglich nötig ist, nicht möglich ist. In England hat dieses Vor 
gehen namentlich den Zweck, das Oberhaus, das, wie wir sahen, 
das Budget nur en bloc annehmen oder verwerfen kann, zur An 
nahme zu zwingen. Prinzipiell spricht schon der Umstand gegen 
dieses Vorgehen, wonach ja das Budget nur einen periodischen 
Charakter hat, also nicht Gelegenheit bieten kann für Verfügungen 
mit dauerndem Charakter. Diese Einschüblinge kommen unter 
verschiedenen Namen vor; in Frankreich heißen sie „adjonctions 
budgetaires“; in England „Pakete“ (packeting); die Amerikaner 
nennen sie „riders“ (Reiter). Die gesetzgebenden Körper haben 
sich oft mit der Frage der Berechtigung dieser Einlagen beschäftigt
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.