Full text: Finanzwissenschaft

I. Abschnitt. Das Budget. 
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deutsche Thronrede vom 12. Februar 1880 kündigt einen Gesetz 
Vorschlag an, damit „die gesetzliche Feststellung des Reichshaus 
haltsplanes fortan auf einen Zeitraum von je zwei Jahren statt 
finden soll“, weil bei dem herrschenden System der Reichstag zu 
einer Zeit einberufen werden muß, zu welcher in der Regel zahl 
reiche Landtage ihre Geschäfte noch nicht erledigt haben. 
9 Was die rechtliche Natur der im Budget aufgestellten Ein 
nahme- und Ausgabeziffern betrifft, so bemerkt Stourm 1 ) sehr 
richtig, daß zwischen beiden ein großer Unterschied besteht. Das 
Einnahmebudget ist nur eine Information und die Staatskassen 
werden die Steuerzahler nicht abweisen, wenn auch der im Budget 
festgestellte Betrag bereits eingegangen ist. Die Ausgaben sind 
imperativer Natur und zwar sowohl der Verwendung als der Ziffer 
nach. Dieselben dürfen nur zu dem im Budget genannten Zwecke 
und nur in der dort festgesetzten Höhe erfolgen. Die Ausgaben 
haben die Natur eines bewilligten Kredits (darum auch ihr Name 
Kredit“), dessen Grenze nicht überschritten werden darf. 
" Hinsichtlich der Verbindlichkeit der Ausgaben muß bemerkt 
werden, daß die Ausgaben entweder bloß die Bedeutung von Schat 
zungen besitzen oder eine fixe Größe bedeuten. So können die 
auf Anschaffungen von Gütern bezüglichen Ausgaben nur den Sinn 
haben, daß der betreffende Zweck gutgeheißen wird. Die Große 
der Ausgabe hängt ja von der jeweiligen Gestaltung der Preise ab: 
z B Anschaffung von Kohle für die Staatsbahnen, von I terden 
für das Heer usw. Oder für gewisse Leistungen gewährte Prämien, 
z. B. für die Ausfuhr gewisser Gegenstände, oder für Lebensrettung 
ausgesetzte Preise; hier läßt sich im vorhinein die Höhe der Aus 
gaben nicht festsetzen. Andere Ausgaben werden fix eingestellt, 
z. B. für Kunstpflege (Credits evaluatif et limitatif). Der Unter 
schied dieser Ausgaben dokumentiert sich dann, daß die Regierung 
die Schätzungen immer niedriger angibt, da ja die höhere Ausgabe 
doch gedeckt werden muß und die Regierung war in der Lage, 
ein niedriges Ausgabenbudget einzureichen. Bei den begrenzten 
Ausgaben dagegen macht sich das entgegengesetzte Streben geltend, 
da die Regierung unbedingt für die Deckung sorgen will. Die 
parlamentarische Kritik des Budgets begegnet hier großen Schwie- 
8 10. Von speziellen Budgetrechtsprinzipien, welche in verschie 
denen Staaten mehr weniger beobachtet werden, wollen wir noc i 
folgende hervorheben. 1- Es soll in das Budget kein neuer Aus- 
>) Le budget (Paris 1909). 6. Ausl. 8. 181.
	        
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