I. Abschnitt. Das Budget.
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deutsche Thronrede vom 12. Februar 1880 kündigt einen Gesetz
Vorschlag an, damit „die gesetzliche Feststellung des Reichshaus
haltsplanes fortan auf einen Zeitraum von je zwei Jahren statt
finden soll“, weil bei dem herrschenden System der Reichstag zu
einer Zeit einberufen werden muß, zu welcher in der Regel zahl
reiche Landtage ihre Geschäfte noch nicht erledigt haben.
9 Was die rechtliche Natur der im Budget aufgestellten Ein
nahme- und Ausgabeziffern betrifft, so bemerkt Stourm 1 ) sehr
richtig, daß zwischen beiden ein großer Unterschied besteht. Das
Einnahmebudget ist nur eine Information und die Staatskassen
werden die Steuerzahler nicht abweisen, wenn auch der im Budget
festgestellte Betrag bereits eingegangen ist. Die Ausgaben sind
imperativer Natur und zwar sowohl der Verwendung als der Ziffer
nach. Dieselben dürfen nur zu dem im Budget genannten Zwecke
und nur in der dort festgesetzten Höhe erfolgen. Die Ausgaben
haben die Natur eines bewilligten Kredits (darum auch ihr Name
Kredit“), dessen Grenze nicht überschritten werden darf.
" Hinsichtlich der Verbindlichkeit der Ausgaben muß bemerkt
werden, daß die Ausgaben entweder bloß die Bedeutung von Schat
zungen besitzen oder eine fixe Größe bedeuten. So können die
auf Anschaffungen von Gütern bezüglichen Ausgaben nur den Sinn
haben, daß der betreffende Zweck gutgeheißen wird. Die Große
der Ausgabe hängt ja von der jeweiligen Gestaltung der Preise ab:
z B Anschaffung von Kohle für die Staatsbahnen, von I terden
für das Heer usw. Oder für gewisse Leistungen gewährte Prämien,
z. B. für die Ausfuhr gewisser Gegenstände, oder für Lebensrettung
ausgesetzte Preise; hier läßt sich im vorhinein die Höhe der Aus
gaben nicht festsetzen. Andere Ausgaben werden fix eingestellt,
z. B. für Kunstpflege (Credits evaluatif et limitatif). Der Unter
schied dieser Ausgaben dokumentiert sich dann, daß die Regierung
die Schätzungen immer niedriger angibt, da ja die höhere Ausgabe
doch gedeckt werden muß und die Regierung war in der Lage,
ein niedriges Ausgabenbudget einzureichen. Bei den begrenzten
Ausgaben dagegen macht sich das entgegengesetzte Streben geltend,
da die Regierung unbedingt für die Deckung sorgen will. Die
parlamentarische Kritik des Budgets begegnet hier großen Schwie-
8 10. Von speziellen Budgetrechtsprinzipien, welche in verschie
denen Staaten mehr weniger beobachtet werden, wollen wir noc i
folgende hervorheben. 1- Es soll in das Budget kein neuer Aus-
>) Le budget (Paris 1909). 6. Ausl. 8. 181.