Full text : Finanzwissenschaft

I.  Abschnitt.  Das  Budget.

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«extraordinaire,  in  Amerika  „neuer  Kredit 1- ),  wenn  für  im  Budget
nicht  aufgenommene  außerordentliche  Bedürfnisse  (Krieg,  Elementarschäden) ­
  Beträge  votiert  werden  müssen;  2.  der  Nachtragskredit ­
  (credit  supplementaire),  welcher  in  jenen  Fällen  notwendig  wird,
wo  ein  im  Budget  eingestellter  Betrag  sich  als  ungenügend  erweist, ­
  Sowohl  der  außerordentliche,  als  der  Nachtragskredit  kann
natürlich  nur  durch  das  Parlament  bewilligt  werden 1 ).
12.  Die  definitive  Votierung  des  Budgets  erfolgt  mittels  der  sogenannten ­
  Appropriation.  Dieser  Begriff  wird  in  verschiedenem
Sinne  genommen.  In  England,  wo  das  Budget  in  einzelnen  Peilen
im  Verlaufe  eines  längeren  Zeitraumes  bewilligt  wird,  versteht  man
unter  Appropriation  die  Zusammenfassung  dieser  Peile  in  der  gewöhnlich ­
  am  Schluß  der  Session  bewilligten  Finance  Bill,  in  die
auch  das  Normalbudget  eingestellt  wird.  Wie  alles  "V  erfassungswesen ­
  in  England,  so  ist  auch  dieser  Begriff  ein  historischer  und
nur  historisch  zu  verstehen.  Der  Kampf  gegen  das  Königtum
machte  es  nötig,  daß  die  bewilligten  Summen  nur  zu  bestimmten
Zwecken  verwendet,  also  diesen  appropriiert  wurden.  Hierzu  kam.
daß,  wie  auch  in  manchen  anderen  Ländern,  gewisse  Ausgaben  aus
bestimmten  Einnahmen  befriedigt  wurden.  Mit  der  Entwicklung
der  Idee  des  Staatsbudgets  wurden  bestimmte  Teile  der  Einnahmen
in  den  „votes“  bestimmten  Ausgaben  zur  Verfügung  gestellt.  Und
da  dies  stückweise  geschah,  mußte  dann  ein  zusammenfassendes
Verwendungsgesetz  geschaffen  werden,  das  eigentlich  die  Basis  der
Budgetdebatte  bildete.  Nach  dem  parlamentarischen  Gebrauch
wird  in  vielen  Staaten  unter  der  Appropriation  die  Verfügung  verstanden, ­
  wonach  mit  der  Vollziehung  des  Budgets  das  Ministerium
betraut  wird,  die  Appropriation  bedeutet  also  eine  I  ertrauenskundgebung.
  Das  Budget,  das  im  wesentlichen  aus  der  zahlenmäßigen
Feststellung  der  Einnahmen  und  Ausgaben  besteht,  bedarf,  um
Form  und  Inhalt  eines  Gesetzes  zu  erhalten,  eines  gewissen  Textes
(Zweckangabe,  Vollzugsklausel  usw.).  In  manchen  Staaten  werden,
wie  wir  gesehen  haben,  spezielle  Bestimmungen  dem  Budget  eingefügt. ­
  Auch  werden  in  manchen  Staaten  alle  Gesetze  ausgezählt,
welche  der  Beschaffung  von  Einnahmen  dienen.  In  diesen  Text
wird  nun  das  zahlenmäßige  Budget  eingefügt  und  das  Ganze  bildet

l )  Auf  Grund  der  französischen  Terminologie,  welche  von  credit  extraordinaire“ ­
  und  „credit  supplementaire“  spricht,  wird  die  Bezeichnung  »uppiementärkredit
  und  außerordentlicher  Kredit  angewendet,  obwohl  hier  natürlich
nicht  Kredit  zu  verstehen  ist,  sondern  eine  Ermächtigung  zu  gewissen  Ausgaben,
weshalb  zur  Verwendung  von  Irrtümern  zweckmäßiger  wäre  von  außerordentlichem ­
  Bedarf,  „Nachtragsbedarf“,  oder  von  außerordentlicher  Ermächtigung.
„Nachtragsermächtigung“  zu  sprechen.
            
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