Full text: Die Technik des wirtschaftlichen Verkehrs

72 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS 
Kenntnis hat, bei Namenpapieren (bis auf ganz vereinzelte Aus- 
nahmen), ohne daß der Emittent hiegegen Einspruch erheben kann. 
3. Der Ausgabe von Effekten liegt ein reines Finanzgeschäft 
zugrunde; sie erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Beschaffung von 
Kapital; sei es in der rechtlichen Form des Darlehens, sei es in jener 
der Beteiligung an einem Unternehmen. Im ersteren Falle entsteht 
eine Darlehensverbriefung — Schuldverschreibung, Obligation — im 
letzteren Falle eine Anteilsverbriefung — Aktie, Kux, Genußschein. 
Dieser Zweck der Kapitalsbeschaffung scheidet die Banknote 
ebenso wie den Scheck und girierten Wechsel aus dem kaufmänni- 
schen Begriff der Effekten aus, Denn diese sind Zahlungsmittel, 
Banknoten, allgemeine Zahlungsmittel und sohin Geld, Scheck und 
girierte Wechsel kaufmännische Zahlungsmittel, kaufmännisches Geld. 
Wohl können auch andere. Papiere wie Schuldscheine, Wechsel 
(Finanzwechsel) ebenso wie Lagerpfandscheine (Warrants) und 
Bodmereibriefe zum Zwecke der Kapitalsbeschaffung ausgestellt wer- 
den, doch fehlen ihnen die unter Ziffer 2 und 4 besprochenen Merk- 
male 
4. Ein weiteres Kennzeichen der Effekten ist, daß sie Teile eines 
Ganzen sind, Teilschuldverschreibungen, Partialobligationen, oder An- 
teile an einem Unternehmen, Es ist aus Zweckmäßigkeitsgründen üb- 
lich, diese Teilabschnitte in runden Beträgen zu halten, doch wird 
hievon zuweilen abgegangen. Werden Urkunden ausgegeben, so lauten 
sie über diesen: Teilbetrag, den sogenannten Nennwert oder das 
Nominale. Der Nennwert bildet bei den Schuldverschreibungen die 
Grundlage für die Zinsberechnung und die Tilgung der Schuld, bei 
den Aktien und anderen Anteilverbriefungen für die verhältnis- 
mäßige Beteiligung am Erfolg des Unternehmens und für die Ermitt- 
lung der Quote an dem Liquidationsergebnis. Demgegenüber ist der 
Kurswert der Preis, zu dem das Effekt auf dem Markt erhältlich ist. 
Er kann mit dem Nennwert übereinstimmen (das Effekt notiert pari), 
zumeist wird aber der Kurs über oder unter pari sein. Das Verhältnis 
des Kurswertes zum Nennwert ist sofort ersichtlich, wenn der Kurs in 
Prozenten des Nennwertes angegeben wird (% Notierung), wie dies 
für Obligationen, an den deutschen Börsen auch für Aktien allgemein 
üblich ist, z. B. 961/, M für 100 M Nominale. Bei der Stücknotierung 
ist zur Beurteilung der Kurshöhe und Rentabilität die Kenntnis des 
Nennwertes des betreffenden Effektes erforderlich. 
Zu höheren Kursen, über pari, werden notieren Obligationen mit 
stabiler Valuta, sicherer Zinszahlung und höherem als dem land- 
läufigen Zinsfuße, Lose, die viele und größere Treffer in Aussicht 
stellen, und Aktien mit hohen Dividenden; bei rückzahlbaren Obliga- 
tionen werden überdies die Art und die Termine der Rückzahlung 
den Kurs beeinflussen. Da die Valuta, die Sicherheit des Papieres,
	        
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