72 DIE TECHNIK DES WIRTSCHAFTLICHEN VERKEHRS
Kenntnis hat, bei Namenpapieren (bis auf ganz vereinzelte Aus-
nahmen), ohne daß der Emittent hiegegen Einspruch erheben kann.
3. Der Ausgabe von Effekten liegt ein reines Finanzgeschäft
zugrunde; sie erfolgt ausschließlich zum Zwecke der Beschaffung von
Kapital; sei es in der rechtlichen Form des Darlehens, sei es in jener
der Beteiligung an einem Unternehmen. Im ersteren Falle entsteht
eine Darlehensverbriefung — Schuldverschreibung, Obligation — im
letzteren Falle eine Anteilsverbriefung — Aktie, Kux, Genußschein.
Dieser Zweck der Kapitalsbeschaffung scheidet die Banknote
ebenso wie den Scheck und girierten Wechsel aus dem kaufmänni-
schen Begriff der Effekten aus, Denn diese sind Zahlungsmittel,
Banknoten, allgemeine Zahlungsmittel und sohin Geld, Scheck und
girierte Wechsel kaufmännische Zahlungsmittel, kaufmännisches Geld.
Wohl können auch andere. Papiere wie Schuldscheine, Wechsel
(Finanzwechsel) ebenso wie Lagerpfandscheine (Warrants) und
Bodmereibriefe zum Zwecke der Kapitalsbeschaffung ausgestellt wer-
den, doch fehlen ihnen die unter Ziffer 2 und 4 besprochenen Merk-
male
4. Ein weiteres Kennzeichen der Effekten ist, daß sie Teile eines
Ganzen sind, Teilschuldverschreibungen, Partialobligationen, oder An-
teile an einem Unternehmen, Es ist aus Zweckmäßigkeitsgründen üb-
lich, diese Teilabschnitte in runden Beträgen zu halten, doch wird
hievon zuweilen abgegangen. Werden Urkunden ausgegeben, so lauten
sie über diesen: Teilbetrag, den sogenannten Nennwert oder das
Nominale. Der Nennwert bildet bei den Schuldverschreibungen die
Grundlage für die Zinsberechnung und die Tilgung der Schuld, bei
den Aktien und anderen Anteilverbriefungen für die verhältnis-
mäßige Beteiligung am Erfolg des Unternehmens und für die Ermitt-
lung der Quote an dem Liquidationsergebnis. Demgegenüber ist der
Kurswert der Preis, zu dem das Effekt auf dem Markt erhältlich ist.
Er kann mit dem Nennwert übereinstimmen (das Effekt notiert pari),
zumeist wird aber der Kurs über oder unter pari sein. Das Verhältnis
des Kurswertes zum Nennwert ist sofort ersichtlich, wenn der Kurs in
Prozenten des Nennwertes angegeben wird (% Notierung), wie dies
für Obligationen, an den deutschen Börsen auch für Aktien allgemein
üblich ist, z. B. 961/, M für 100 M Nominale. Bei der Stücknotierung
ist zur Beurteilung der Kurshöhe und Rentabilität die Kenntnis des
Nennwertes des betreffenden Effektes erforderlich.
Zu höheren Kursen, über pari, werden notieren Obligationen mit
stabiler Valuta, sicherer Zinszahlung und höherem als dem land-
läufigen Zinsfuße, Lose, die viele und größere Treffer in Aussicht
stellen, und Aktien mit hohen Dividenden; bei rückzahlbaren Obliga-
tionen werden überdies die Art und die Termine der Rückzahlung
den Kurs beeinflussen. Da die Valuta, die Sicherheit des Papieres,