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Mitglieder mit einem Durchschnittsverdienst von:
3 Mark und mehr können der 1. Klasse,
2 Mark und mehr können der 2. Klasse,
von weniger als 2 Mark der 3. Klasse beitreten.
Die Beiträge sind 31, 21 und 15 Pf. Das Krankengeld beträgt, wenn die
Krankheit mindestens drei Arbeitstage dauert, für jeden Arbeitstag und die
auf einen Wochentag fallenden Festtage:
in der 1. Klasse M. 1.25
in der 2. Klasse M. 0.85
in der 3. Klasse M. 0.60
Das Sterbegeld beträgt:
für Mitglieder der 1. Klasse M. 25.—
für Mitglieder der 2. Klasse M. 20.—
für Mitglieder der 3. Klasse M. 15.—
Im Falle des Ablebens der Frau eines verheirateten Mitgliedes wird ein Bei
trag von 15 Mark zu den Beerdigungskosten gezahlt. Zur Ermöglichung dieser
Leistungen gab das Haus im vergangenen Jahre einen Zuschuß von 30000 M ark.
3. Gesundheitspflege kränklicher Schulkinder.
Die Kosten ärztlich verordneter Badekuren für kränkliche Schulkinder von
Fabrikangehörigen oder deren Unterbringung in Ferienkolonien trägt, nach
dem die Bedürftigkeit festgestellt ist, die Firma, soweit nicht die Kranken
kasse dafür aufkommt. Die Firma steht mit dem hiesigen Verein für Gesund
heitspflege armer kränklicher Schulkinder in Verbindung. Seither wurde diese
Fürsorge 326 Kindern zuteil. Während der Wintermonate wird einer Reihe
von Kindern warmes Frühstück in der Schule gegeben.
4. Pensionen.
Schon im Jahre 1858 wurde zum Gedächtnis des Gründers der Fabrik die
Pensionierung arbeitsunfähig gewordener Werkangehöriger eingeführt. Die
regelmäßige Zahlung von Pensionen erfolgt seit dieser Zeit aus den Mitteln
des Hauses ohne jeglichen Beitrag der Arbeiterschaft. Arbeiter mit 10- bis
25jähriger Dienstzeit erhalten bei guter Führung einen lebenslänglichen,
wöchentlichen Zuschuß zu der gesetzlichen Invalidenrente, der sich nach der
Länge der Dienstzeit abstuft, so daß Pensionäre mit 25jähriger und längerer
Dienstzeit einschließlich der gesetzlichen Invalidenrente 12 Mark wöchentlich
beziehen. Aufseher, Werkmeister und vertragsmäßig angestellte Vertrauens