Full text : Nationale Bodenreform

Gewährung seines Antrages gern erwartend, zeichnet:
Der Vorstand
des deulschen Bundes für Bodenbesitzreform
Heinrich Free s e Fabrikbesiter, Fritz B o r st e l Buchhändler und
Stadtverordneter, Wilh. Oll en dor f Kaufmann, Adolf Dama
 sch k e Lehrer, Paul Haase Schlosssermeister, Otto Sch u l z e
Schriftsteller, Richard B e r g Rechtsanwalt.
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8. Die Verpachtung
von Grundstücken in den Schutzgebieten.
B erl in, den 11. Januar 1894.
t Exzellenz Herrn Reichskanzler Graf von Caprivi
und an den Bundesrat hier. ;
Petition betreffend
die Verpachtung von Grundstücken in den Schutzgebieten.*)
Ew. Exzellenz
unterbreitet der deutsche Bund für Bodenbesitzreform nachstehende
Bitte:
„Es möge in den Deutschen Schutzgebieten der Grund
und Boden mit seinen Naturschäßen fernerhin an Private
weder verkauft, noch verpfändet, noch verschenkt werden, vielmehr
 immer Eigentum des Reiches bleiben und den Privaten
nur auf Zeit gegen Zahlung einer mäßigen Bodenrente zur
Nutznießung überlassen werden."
Gründe.
Der Grund und Boden ist das kostbarste weil unvergängliche Besitztum
 jedes Volkes. Von seiner Verteilung hängt der Wohlstand
und die soziale Entwicklung jeder Nation in hohem Grade ab. Seine
mehr oder minder große Zugänglichkeit in unseren Kolonien und
Schutzgebieten ist entscheidend für die Aussichten jedes Ansiedlers
und damit für das gedeihen der Kolonien.
Wird der in den neuerworbenen Gebieten als Nationaleigentum
übernommene Grund und Boden in großen Komplexen verschenkt
u *) Zeitschrift 1ßrei Land 1894 Nr. 2.

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