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festgesetzten Zeit können nur mit Genehmigung des Vorstandes erfolgen. Die
Einlagen sind, sobald der Wochenlohn den Betrag von 9 Mark überschreitet,
auf 10 Prozent dieses Lohnes festgesetzt und erfolgen in Form von Sparmarken.
Der Betrag der Einlagen bei Jahresschluß belief sich auf 55270 Mark.
3. Stipendienstiftung.
Im Jahre 1877 überwiesen die Enkel des Begründers der Werke der Stadt
Worms 120000 Mark als Stiftungskapital, um Kindern unbemittelter Eltern
durch Besuch einer Fachschule die Vorbereitung zu einem bestimmten Lebens
beruf zu erleichtern, sowie Waisen die Mittel zur Aufnahme in einer geeig
neten Familie zu gewähren. In erster Linie sollen dabei junge Leute berück
sichtigtwerden, diegewerbliche Fachschulen besuchen, nächstdem solche, die
in ein Lehrerseminar eintreten und endlich auch, falls noch Mittel vorhanden,
Universitätsbesucher mit besonders guten Leistungen. Die Kinder von Beamten
und Arbeitern des Hauses finden satzungsgemäß vorzugsweise Berücksichtigung.
Badehaus für Männer.