Full text : Arbeiterfürsorge im Hause Cornelius Heyl, Worms a. Rhein

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der  Reihe  nach  für  eine  ungefähr  gleiche  Zeitdauer ­
  beurlaubt  werden.
Die  Lohnsätze  für  die  Beurlaubten  betragen
für  den  Arbeitstag:
M.  3.50  für  verheiratete  männliche  Arbeiter,
M.  3.—  für  unverheiratete  männliche  Arbeiter
über  23  Jahre,
M.  2.50  für  unverheiratete  männliche  Arbeiter,
im  Alter  von  18—23  Jahren,
M.  1.50  für  weibliche  Arbeiter  über  18  Jahre,
M.  1.—  für  weibliche  Arbeiter  unter  18  Jahren.
VIII.  Unentschuldigtes  Ausbleiben,
Zuspätkommen,  Verhinderung.
33.  Falls  §  123  der  Gewerbeordnung  nicht
in  Anwendnng  kommen  soll,  kann  solchen,
welche  ohne  Erlaubnis  oder  triftige  Entschuldigung ­
  fehlen,  Arbeitsgelegenheit  bis  zur  Höhe
eines  halben  Tagewerks  vorenthalten  werden.
34.  Gleiches  kann  diejenigen  treffen,  die
sich  wiederholte  Verletzungen  einer  der  Vorschriften ­
  dieser  Arbeitsordnung  zu  Schulden
kommen  lassen.
35.  Entziehung  von  Arbeitsgelegenheit  bedarf
der  Genehmigung  des  Betriebsleiters.
Worms,  den  15.  Juni  1910.

36.  Wer  durch  Krankheit  oder  andere  Ursachen ­
  verhindert  ist,  bei  der  Arbeit  zu  erscheinen, ­
  hat  davon  seinem  Aufseher  Anzeige
zu  machen.
37.  Die  Arbeitszeit  ist  pünktlich  einzuhalten.
Zuspätkommenden  kann  Arbeitsgelegenheit  entzogen ­
  werden  und  zwar  Akkordarbeitern  durch
Herabsetzung  der  Stückzahl,  Taglohnarbeitern
durch  Verkürzung  der  T  agesarbeit  um  eine  Stunde.
38.  Arbeitsverhinderungen  von  kürzererDauer,
die  in  der  Person  des  Arbeiters  begründet  sind,
werden  nur  dann  vergütet,  wenn  es  sich  um  Anforderungen ­
  des  vaterländischen  Dienstes  handelt.
39.  Reservisten  und  Landwehrleute  genießen
während  ihrer  militärischen  Übungen  eine  besondere ­
  Fürsorge.
IX.  Abrechnung.
40.  Die  Löhne  werden  wöchentlich  nach  Stückund
  T  aglohnsätzen  berechnet,  welche  in  der  Werkstätte ­
  angeschlagen  sind.
41.  Die  Lohnwoche  schließt  zwei  Tage  vor
dem  Zahltage.
42.  Die  Auszahlungen  erfolgen  Samstags  in
den  Fabriken.
Cornelius  Heyl.
            
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