Full text: Volkswirtschaftspolitik

Mitlesbare Beeinflussung des Verbrauchs. 
67 
Wendung von Blei und Zink für Verbrauchsgegenstände, die 
der Vermittlung menschlichen Verzehrs dienen, der Ver 
wendung schädlicher Farben bei Herstellung von Nahrungs- 
und Genußmitteln, Tapeten, Spielwaren usw., der Benutzung 
gewisser Stoffe bei der Tabmsverarbeitung, bei der Vier 
und Weinbereitung, der Verwendung künstlicher Süßstoffe 
bei Herstellung von Nahrungs- und Genußmitteln und der 
Erzeugung künstlichen Süßstoffs überhaupt, der Verwendung 
weißen oder gelben Phosphors bei Herstellung von Zünd 
hölzern usw. 
15. Mittelbare Beeinflussung des Verbrauchs. 
Die Beeinflussung des eigentlichen Genußverbrauchs 
wird in den vorgeschrittenen Staaten nur noch auf mittel 
barem Wege durchgeführt, ist aber in dieser Form durch 
aus nicht selten. Hierbei wirken zunächst iviederum Rück 
sichten gesundheitspolizeilicher Art und die Abwehr von 
Täuschungen der verbrauchenden Bevölkerung mit. Die am 
Schlüsse der vorhergehenden Ziffer erwähnten Verbote der 
Verwendung bestimmter Stoffe bei Herstellung von Nah- 
rungs- und Genußmitteln und Verbrauchsgegenständen 
werden durchweg dahin ergänzt, daß das Feichalten und der 
Verkauf vou derart hergestellten Waren verboten wird. Da 
durch weiden solche Waren dem Verbrauch entzogen. Weiter 
kommt in Betracht, daß der Kauf von Giften an erschwerende 
Bedingungen geknüpft ist und daß der Verkauf von Arznei 
mitteln im wesentlichen den Apotheken zugewiesen und 
besonders geregelt ist. Die erwähnten Maßregeln haben auch 
ffa die Handelspolitik Bedeutung. 
Weitere mittelbare Einschränkungen des Genußverbrauchs 
werden aus steuerlichen Rücksichten vorgenommen. Die für 
berschjedene steuerpflichtige Waren vorgesehene Vergällung 
(„Denaturierung") entzieht die vergällten Mengen '-dem 
van der Borght, Volkswirtschaftspolitik. 7
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.