Mitlesbare Beeinflussung des Verbrauchs.
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Wendung von Blei und Zink für Verbrauchsgegenstände, die
der Vermittlung menschlichen Verzehrs dienen, der Verwendung
schädlicher Farben bei Herstellung von Nahrungsund
Genußmitteln, Tapeten, Spielwaren usw., der Benutzung
gewisser Stoffe bei der Tabmsverarbeitung, bei der Vierund
Weinbereitung, der Verwendung künstlicher Süßstoffe
bei Herstellung von Nahrungs- und Genußmitteln und der
Erzeugung künstlichen Süßstoffs überhaupt, der Verwendung
weißen oder gelben Phosphors bei Herstellung von Zündhölzern
usw.
15. Mittelbare Beeinflussung des Verbrauchs.
Die Beeinflussung des eigentlichen Genußverbrauchs
wird in den vorgeschrittenen Staaten nur noch auf mittelbarem
Wege durchgeführt, ist aber in dieser Form durchaus
nicht selten. Hierbei wirken zunächst iviederum Rücksichten
gesundheitspolizeilicher Art und die Abwehr von
Täuschungen der verbrauchenden Bevölkerung mit. Die am
Schlüsse der vorhergehenden Ziffer erwähnten Verbote der
Verwendung bestimmter Stoffe bei Herstellung von Nahrungs-
und Genußmitteln und Verbrauchsgegenständen
werden durchweg dahin ergänzt, daß das Feichalten und der
Verkauf vou derart hergestellten Waren verboten wird. Dadurch
weiden solche Waren dem Verbrauch entzogen. Weiter
kommt in Betracht, daß der Kauf von Giften an erschwerende
Bedingungen geknüpft ist und daß der Verkauf von Arzneimitteln
im wesentlichen den Apotheken zugewiesen und
besonders geregelt ist. Die erwähnten Maßregeln haben auch
ffa die Handelspolitik Bedeutung.
Weitere mittelbare Einschränkungen des Genußverbrauchs
werden aus steuerlichen Rücksichten vorgenommen. Die für
berschjedene steuerpflichtige Waren vorgesehene Vergällung
(„Denaturierung") entzieht die vergällten Mengen '-dem
van der Borght, Volkswirtschaftspolitik. 7