Mitlesbare Beeinflussung des Verbrauchs.
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Wendung von Blei und Zink für Verbrauchsgegenstände, die
der Vermittlung menschlichen Verzehrs dienen, der Ver
wendung schädlicher Farben bei Herstellung von Nahrungs-
und Genußmitteln, Tapeten, Spielwaren usw., der Benutzung
gewisser Stoffe bei der Tabmsverarbeitung, bei der Vier
und Weinbereitung, der Verwendung künstlicher Süßstoffe
bei Herstellung von Nahrungs- und Genußmitteln und der
Erzeugung künstlichen Süßstoffs überhaupt, der Verwendung
weißen oder gelben Phosphors bei Herstellung von Zünd
hölzern usw.
15. Mittelbare Beeinflussung des Verbrauchs.
Die Beeinflussung des eigentlichen Genußverbrauchs
wird in den vorgeschrittenen Staaten nur noch auf mittel
barem Wege durchgeführt, ist aber in dieser Form durch
aus nicht selten. Hierbei wirken zunächst iviederum Rück
sichten gesundheitspolizeilicher Art und die Abwehr von
Täuschungen der verbrauchenden Bevölkerung mit. Die am
Schlüsse der vorhergehenden Ziffer erwähnten Verbote der
Verwendung bestimmter Stoffe bei Herstellung von Nah-
rungs- und Genußmitteln und Verbrauchsgegenständen
werden durchweg dahin ergänzt, daß das Feichalten und der
Verkauf vou derart hergestellten Waren verboten wird. Da
durch weiden solche Waren dem Verbrauch entzogen. Weiter
kommt in Betracht, daß der Kauf von Giften an erschwerende
Bedingungen geknüpft ist und daß der Verkauf von Arznei
mitteln im wesentlichen den Apotheken zugewiesen und
besonders geregelt ist. Die erwähnten Maßregeln haben auch
ffa die Handelspolitik Bedeutung.
Weitere mittelbare Einschränkungen des Genußverbrauchs
werden aus steuerlichen Rücksichten vorgenommen. Die für
berschjedene steuerpflichtige Waren vorgesehene Vergällung
(„Denaturierung") entzieht die vergällten Mengen '-dem
van der Borght, Volkswirtschaftspolitik. 7