Full text : Volkswirtschaftspolitik

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Lohnpolitik.

Bürgerlichen  und  dem  Handels-Gesetzbuch  ini  bürgerlichen  Verkehre ­
  4  v.  H.,  im  Handelsverkehre  5  v.  H.  beträgt.  Vordem
war  jeder  dieser  Sätze  um  1  v.  H.  höher.  In  Frankreich  hat
nach  wenigen  Jahren  der  Zinsfreiheit  das  Gesetz  vom  3.  September ­
  1807  den  Vertragszins  auf  5  v.  H.  (im  Handelsverkehr
auf  6  v.  H.)  begrenzt.  Für  den  Handelsverkehr  ist  die  Beschränkung ­
  durch  Gesetz  von:  12.  Januar  1886  beseitigt.
In  den  Vereinigten  Staaten  gibt  es  nach  den  einzelstaatlichen ­
  Gesetzen  ebenfalls  noch  Beschränkungen  des  vertragsniäßigen
  Zinses  auf  5—10  v.  H.
21.  Lohnpolitik.
Das  Bestreben,  ben  wirtschaftlich  Schwächeren  zu  schützen,
wie  es  in  den  erwähnten  Einwirkungen  auf  das  Zinseinkomlnen
  zutage  tritt,  hat  besonders  in  der  neueren  staatlichen
Lohnpolitik  Ausdruck  gefunden.  Sie  steht  im  Gegensatze  zu
der  früheren,  mit  zahlreichen  behördlich  festgesetzten  Lohnsätzen ­
  arbeitenden  Lohnpolitik  grundsätzlich  auf  dem  Boden,
daß  die  Vereinbarung  des  Lohnes  den  Beteiligten  überlassen
bleiben  muß.  Beide  Teile  sind  rechtlich  gleichgestellt.  Aber  die
rechtliche  Gleichstellung  bedeutet  vielfach  nicht  auch  die  wirtschaftliche ­
  Gleichstellung  wegen  der  Notwendigkeit  für  den
Arbeiter,  seine  einzige  Einkommensquelle,  seine  Arbeitskraft,
möglichst  unterbrechungslos  zu  verwerten.  Die  neuere  Lohnpolitik ­
  hat  deshalb  in  nicht  geringem  Umfange  zugunsten  der
lohnempfangenden  Arbeiter  eingegriffen.  Das  geschah  in  einzelnen ­
  Fällen  unmittelbar  durch  gesetzliche  Festsetzung  von
Mindestlöhnen:  in  Neuseeland  1894  für  Überstunden  und
1899  für  Arbeiter  unter  18  Jahren,  in  Viktoria  1896  für  alle
Gewerbe  unter  Begründung  von  Lohnämtern  für  bestinimte
Gewerbe,  eine  Einrichtung,  die  1900  noch  erheblich  erweitert
wurde.  Der  Anlaß  dazu  lag  namentlich  in  dem  starken  Lohndrucke,
  der  von  den  billigen  chinesischen  Arbeitskräften  aus-
            
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