Full text : Volkswirtschaftspolitik

EinkommenSpolitik.

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und  bar  zu  zahle».  Die  mißbräuchliche  Entlohnung  in  Waren
(„Trucksystem")  ist  verboten.  Der  Arbeitgeber  darf  deshalb
dein  Arbeiter  keine  Waren  auf  Kredit  abgeben.  Indes  darf  er
Lebensmittel  für  den  Betrag  der  Anschaffungskosten,  ferner
Wohnung  und  Landnutzung  gegen  die  ortsüblichen  Miet-  und
Pachtpreise,  weiter  Feuerung,  Beleuchtung,  regelmäßige  Beköstigung, ­
  Arzneien,  ärztliche  Hilfe,  Werkzeuge  und  Stoffe
für  die  aufgetragenen  Arbeiten  zum  durchschnittlichen  Selbstkostenbetrag ­
  unter  Anrechnung  bei  der  Lohnzahlung  an  die
Arbeiter  verabfolgen.  Auch  durch  vertragsmäßige  Abreden
können  diese  Anordnungen  nicht  durchkreuzt  werden,  weil  alle
entgegenstehenden  Verträge  mit  den  Arbeitern  nichtig  sind.
(Gew.-O.  8115,  8§  116-119.)
Als  Lohnzahlungsstätte  dürfen  Gast-  und  Schankwirtschaften ­
  oder  Verkaufsanstalten  ohne  Genehmigung  der
unteren  Verwaltungsbehörde  nicht  benutzt  werden.  (Gew.-O.
8115a.)
Die  Lohnzahlungszeit  ist  im  allgemeinen  freigegeben.
In  Betrieben,  die  zum  Erlasse  von  Arbeitsordnungen  verpflichtet ­
  sind,  muß  die  Lohnzahlungszeit  durch  die  Arbeitsordnung ­
  geregelt  werden.  Die  regelmäßige  Lohnzahlung
darf  aber  dabei  nicht  auf  den  Sonntag  verlegt  werden,  sofem
nicht  die  untere  Verwaltungsbehörde  Ausnahmen  zuläßt.
(G.-O.  8134b,  Ziff.  2).  Die  Lohnzahlungsfrist  ist  für  die
Binnenschiffahrt  und  die  Flößerei  durch  die  gesetzliche  Vorschrift ­
  beeinflußt,  daß  der  Floß-  oder  Schiffsmann  am  Schlüsse
jeder  zweiten  Woche  die  Auszahlung  des  verdienten  Lohnes
beanspruchen  kann.  Jni  übrigen  ist  die  Lohnzahlungsfrist
freigegeben,  muß  aber  in  der  Arbeitsordnung,  soweit  eine
solche  vorgeschrieben  ist,  geregelt  werden;  eine  gesetzliche  Beschränkung ­
  bezüglich  der  Lohnzahlungsfrist  besteht  dabei  nicht.
Aber  durch  Orts-  oder  Gemeindeverbandssatzungen  können
feste  Lohnzahlungsfristen  von  1  Woche  bis  zu  1  Monat  für
            
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