Full text: Urzeit und Mittelalter (Abt. 1)

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Siebentes Buch. Erstes Kapitel. 
bestieg Alexander II. nächtlicherweile den Stuhl Petri. Da— 
gegen erhoben sich die italischen Feinde des Reformwesens, der 
römische Adel tuskulanischer Färbung und die Bischöfe der 
Lombardei: sie suchten Hilfe in Deutschland. Der Adel wollte 
seinen Einfluß auf die Papstwahl wieder gewinnen. Die 
Bischöfe widerstrebten dem und anerkannten den primatus in 
blectione des deutschen Königs. In Deutschland entschloß man 
sich zu einem entscheidenden Schritte. Ende Oktober 1061 trat 
eine Synode deutscher und italienischer Bischöfe in Basel zu— 
sammen; sie wählte einen reichen Reformfeind, den Bischof 
Cadalus von Parma, zum Gegenpapst. Darauf zog Cadalus 
gen Rom; sein Geld öffnete ihm alsbald alle Wege. Am 
14. April ritt er in die Leostadt ein; seine Weihe und In— 
thronisation schien nur noch die Frage weniger Stunden. Da 
wußte Hildebrand während der folgenden Nacht die Römer 
zur Bevorzugung seines Papstes zu bestechen; Cadalus mußte 
ungeweiht Rom verlassen und nach Tusculum zurückweichen. 
Und nun erschien, Mitte Mai 1062, Gottfried von Tuscien 
vor Tusculum und erklärte als Statthalter des Reiches in 
Italien, beide Päpste hätten sich auf ihre Sitze zurückzuziehen; 
dem deutschen König und den deutschen Fürsten sei die Ent— 
scheidung über das Schisma anheimzugeben. 
Es war ein Eingriff durchaus zu Ungunsten des deutschen 
Papstes Cadalus, wohl veranlaßt durch die Nachricht vom 
Kaiserswerther Raube, die Gottfried eben damals erhalten 
haben muß. Anno aber, das Haupt des neuen Reichsregiments, 
machte sofort eine Schwenkung zu Gunsten Alexanders!. Wer 
wird widersprechen, wenn man behauptet: Anno habe zur 
Durchführung seiner deutschen Pläne, die mit dem Königs— 
raube begannen, die Hilfe Gottfrieds von Tuscien erlangt, 
indem er die Rechte des deutschen Königtums gegenüber der 
Kurie opferte? Hatte Erzbischof Adalbert das königliche An— 
sehen in Deutschland zerstört: Erzbischof Anno vernichtete es 
in Rom und Italien. 
Val. unten S. 325.
	        
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