74 Allgemeine Gütererzeugungspolitik.
Wicklung nicht genommen, so daß hier das Eingreifen mit
neuen gesetzlichen Bestimmungen nötig geworden ist; in
Österreich und Ungarn sind sie aber noch nicht so weit ausgebaut
wie in Deutschland.
Selbst wenn lediglich ehrliche Mittel gebraucht werden,
führt der uneingeschränkte Wettbewerb wegen der Ungleichheit
der Wettbewerbsbedingungen zu Schädigungen der
schwächeren und, zur weiteren Stärkung der kräftigeren Betriebe.
Das dient im ganzen dazu, die fachliche Leistungsfähigkeit
zu steigern. Die Volkswirtschaftspolitik muß aber
auch die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Wirkungen
solcher Verschiebungen ins Auge fassen. Die Ungleichheit der
Wettbetverbsbedingungen gegenüber anderen Volkswirtschaften
durch bestimmte' Maßnahmen auszugleichen hat die
Volkswirtschaftspolitik kein Bedenken getragen. Die Ungleichheit
der Wettbewerbsbedingungen innerhalb der eigenen
Volkswirtschaft nicht einfach als gegeben und unabänderlich
hinzunehmen, kann geboten sein, wenn die Volkswirtschaft
aus wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Gründen auf den
Fortbestand der gefährdeten Klein- und Mittelbetriebsformen
Wert legen muß. Eingriffe zu deren Gunsten dürfen
freilich nicht das Emporkommen neuer und leistungsfähigerer
Betriebsformen unmöglich machen oder in bedeutendem Umfang
erschweren. Dem steht entgegen die große Wichtigkeit,
die der Vermindemng der toten Kosten im wirtschaftlichen
Getriebe des Volkes beizumessen ist. Deshalb ist bei
Eingriffen in den ehrlichen Wettbewerb besondere Vorsicht
geboten. An Betätigungen auf diesem Gebiete fehlt es nicht.
Für die Gütererzeugung kommen namentlich die Maßregeln
in Betracht, die durch schärfere steuerliche Belastung der
Großbetriebserzeugung einen gewissen Schutz zugunsten
der Klein- und Mittelbetriebserzeugung herbeiführen wollen,
z. B. in der neueren deutschen Gesetzgebung über Brannt-