Full text : Volkswirtschaftspolitik

74  Allgemeine  Gütererzeugungspolitik.

Wicklung  nicht  genommen,  so  daß  hier  das  Eingreifen  mit
neuen  gesetzlichen  Bestimmungen  nötig  geworden  ist;  in
Österreich  und  Ungarn  sind  sie  aber  noch  nicht  so  weit  ausgebaut ­
  wie  in  Deutschland.
Selbst  wenn  lediglich  ehrliche  Mittel  gebraucht  werden,
führt  der  uneingeschränkte  Wettbewerb  wegen  der  Ungleichheit ­
  der  Wettbewerbsbedingungen  zu  Schädigungen  der
schwächeren  und,  zur  weiteren  Stärkung  der  kräftigeren  Betriebe. ­
  Das  dient  im  ganzen  dazu,  die  fachliche  Leistungsfähigkeit ­
  zu  steigern.  Die  Volkswirtschaftspolitik  muß  aber
auch  die  wirtschaftlichen  und  gesellschaftlichen  Wirkungen
solcher  Verschiebungen  ins  Auge  fassen.  Die  Ungleichheit  der
Wettbetverbsbedingungen  gegenüber  anderen  Volkswirtschaften ­
  durch  bestimmte'  Maßnahmen  auszugleichen  hat  die
Volkswirtschaftspolitik  kein  Bedenken  getragen.  Die  Ungleichheit ­
  der  Wettbewerbsbedingungen  innerhalb  der  eigenen
Volkswirtschaft  nicht  einfach  als  gegeben  und  unabänderlich
hinzunehmen,  kann  geboten  sein,  wenn  die  Volkswirtschaft
aus  wirtschaftlichen  und  gesellschaftlichen  Gründen  auf  den
Fortbestand  der  gefährdeten  Klein-  und  Mittelbetriebsformen ­
  Wert  legen  muß.  Eingriffe  zu  deren  Gunsten  dürfen
freilich  nicht  das  Emporkommen  neuer  und  leistungsfähigerer
Betriebsformen  unmöglich  machen  oder  in  bedeutendem  Umfang ­
  erschweren.  Dem  steht  entgegen  die  große  Wichtigkeit, ­
  die  der  Vermindemng  der  toten  Kosten  im  wirtschaftlichen ­
  Getriebe  des  Volkes  beizumessen  ist.  Deshalb  ist  bei
Eingriffen  in  den  ehrlichen  Wettbewerb  besondere  Vorsicht
geboten.  An  Betätigungen  auf  diesem  Gebiete  fehlt  es  nicht.
Für  die  Gütererzeugung  kommen  namentlich  die  Maßregeln
in  Betracht,  die  durch  schärfere  steuerliche  Belastung  der
Großbetriebserzeugung  einen  gewissen  Schutz  zugunsten
der  Klein-  und  Mittelbetriebserzeugung  herbeiführen  wollen,
z.  B.  in  der  neueren  deutschen  Gesetzgebung  über  Brannt-
            
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