Full text: Der deutsche Zollverein

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Am 13. September 1820 begannen zu Darmstadl die zu Wien 
vereinbarten Beratungen. Außer den dort schon gewonnenen Re 
gierungen waren in weiterem Verlaufe noch Rurhessen, Waldeck 
und die beiden hohenzollernschen Fürstentümer hinzugetreten. Auch 
stellten sich die Stimmführer des deutschen Handels- und Industrie- 
vereins, Dr. List, Schnell u. a. ein, doch nicht als dessen Bevollmächtigte, 
da der verein vom Bundestage keine offizielle Anerkennung ge 
funden hatte, sondern nur als sachverständige Personen. 
Die Darmstädter Verhandlungen hatten anfänglich 
unter dem Vorgang von Hessen-Darmstadt, Baden, Nassau und 
Württemberg die Tendenz, den unbedingten Freihandel zum leitenden 
Gesichtspunkte zu machen, wie dies schon in Wien das allgemeine 
Schlagwort gewesen war. Dagegen verwahrte sich der bayrische 
Bevollmächtigte von Aretin ebensowohl wie gegen die Idee eines 
unbedingten Prohibitivsystems, das namentlich von den Fabrikanten 
in Anregung gebracht worden war. Tr erreichte dadurch auch, 
daß man von dem Prinzipe unbedingten Freihandels absah. Aber 
noch fehlte es, wenn man auch in Wien schon die allgemeinen 
Leitpunkte festgestellt hatte, an einer Vorlage für die Beratungen. 
Nebenius, der badische Bevollmächtigte, unternahm es, eine solche 
auszuarbeiten, und übergab das Resultat in der vierten Sitzung, 
die in die letzten Tage des November 1820 fiel. Völlige Freiheit 
des Verkehrs der Staaten unter einander, Verlegung der Zoll 
erhebung an die Grenzen, völlig gleiche Tarife für Tin-, Aus- 
und Durchgangszölle, Verzicht der einzelnen kontrahierenden Staaten 
auf einseitige, dem allgemeinen System nicht entsprechende Einord 
nungen, die durch Stimmenmehrheit festzusetzen seien; Tinsetzung 
einer von den einzelnen Regierungen unabhängigen Rommission 
mit lebenslänglichen Mitgliedern zur Durchführung und Verkündigung 
der allgemein vereinbarten Mautgesetze, Verteilung der Zollüber 
schüsse, gemeinsame Bestallung der Trhebungs- und Aufsichtsbeamten 
nach einem noch festzustellenden Schema, Rontrollrecht jeder ein 
zelnen Regierung über sämtliche Beamte des Vereins und Rontrolle 
der erwähnten Rommission durch jährliche Versammlung der Mit
	        
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