Full text : Der deutsche Zollverein

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Stimmenverhältnis,  über  die  Verteilung  der  Zollüberschüsse  andere
Differenzpunkte,  so  daß  Nebenius  eine  Zeitlang  im  Sinne  hatte,
ohne  Württemberg  und  Bayern  mit  den  übrigen  Staaten  weiter  zu
verhandeln.  Und  als  die  Versammlung  endlich  so  weit  war,  an
ihre  Regierungen  einen  abschließenden  Bericht  erstatten  zu  können,
ließ  die  großherzoglich  hessische  Regierung  am  3.  ~üili  1823  erklären, ­
  daß  sie  Angesichts  der  Langsamkeit  und  Resultatlosigkeit
der  bisherigen  Verhandlungen  nicht  mehr  gedenke,  daran  teilzunehmen. ­
  Damit  war  freilich  nur  ausgesprochen  worden,  was
von  allen  Beteiligten  schon  längst  empfunden  worden  war.  Alle
hatten  es  gemerkt,  daß  der  gute  ehrliche  Wille,  einen  Abschluß
herbeizuführen,  immer  mehr  geschwunden  war.
Neben  den  prinzipiellen  Gegensätzen  zwischen  Baden  und
Bayern  bestand  übrigens  noch  ein  politischer  sehr  einschneidender
Art.  Zwar  hatte  Bayern  infolge  des  Druckes  der  übrigen  Wächte
ebenso  wie  Württemberg  die  Anerkennung  des  Nachfolgerechtes
der  Hochheimer  Linie  in  Baden  nicht  länger  als  bis  1819  versagen
können,  Bayern  meinte  aber  doch  seine  damit  in  Verbindung
stehenden  Ersatzansprüche  für  den  weiland  pfälzischen  Anteil  an  der
Grafschaft  Sponheim  aufrecht  erhalten  zu  dürfen,  und  hatte  für
die  armselige  Landschaft  auf  dem  Hunsrück  die  blühenden  Gefilde
von  Heidelberg  und  Mannheim  im  Auge  behalten.  Das  war  es,
was  vor  allem  das  Mißtrauen  und  die  Abneigung  der  badischen
Regierung  und  ihres  Vertreters  gegen  Bayern  und  gegen  ein  Vorwiegen ­
  dieses  Staates  in  einer  süddeutschen  Zollvereinigung  wach  hielt.
Somit  ging  die  Darmstädter  Konferenz  nach  fast  dreijähriger
Tätigkeit  völlig  fruchtlos  auseinander,  je  nach  der  Stimmung  des
deutschen  Publikums  ein  Gegenstand  des  Spottes  oder  der  Entrüstung. ­
  Man  ersieht  aber  deutlich,  wie  außer  dem  gegenseitigen
Mißtrauen  selbstsüchtige  Interessen,  Unkenntnis  der  wirtschaftlichen
Gesetze  und  Bedingungen,  sogar  auch  persönliche  Rancune  das  Zustandekommen ­
  eines  Resultates  hinderten.  Vor  allem  aber:  es  fehlte  an
einer  Macht,  die  den  andern  einerseits  imponierte  und  doch  auch
offensichtlich  des  unbedingten  Vertrauens  der  anderen  würdig  war.
            
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