III. Oie preussische Zollgesetzgebung und die ersten
Anschlüsse daran.
Großartiges hatte nach dein Zusammenbruch des Fridericia-
nischen Staates im Jahre 1806 die Stein-Pardenbergische Gesetz
gebung für die Wiedergeburt Preußens getan, trotzdem die pand
des Eroberers noch schwer auf dem unglücklichen Staate lastete.
Aber an eine sehr notwendige Aufgabe hatte sie nicht herantreten
können, an die Reorganisation des Finanz- und Steuerwesens, das
ganz im Argen lag. Die Kriegszeiten und die daran sich knüpfen
den politischen Wirren hatten die Augen der preußischen Staats
männer znnächst noch auf andere Ziele gelenkt. Aber der Abel-
stand wurde nach eingetretenem Frieden um so fühlbarer,
als nun auch neue Provinzen mit ganz neuen wirtschaftlichen An
forderungen und Vorbedingungen an Preußen anzugliedern waren.
Das Fridericianische System hatte entsprechend der Eigenart
des großen Königs einem scharf begrenzten, für die damaligen
Zeitumstände auch ganz geeigneten Schematismus gehuldigt. Nach
den zerstörenden und auflösenden Wirkungen des siebenjährigen
Krieges war es eine ganz natürliche Notwendigkeit, den schwan
kenden und unsicheren Kräften, die noch vorhanden waren, einen
festen palt zu geben, gewissermaßen ein Gestell, in dem das Wirt
schaftsleben des Staates wieder gehen lernen konnte. Deshalb
schrieb Friedrich jeder einzelnen Provinz ihre Arbeit und Aufgabe
vor. Wie er genau bestimmte, daß dem Adel die Bewirtschaftung