III. Oie preussische Zollgesetzgebung und die ersten
Anschlüsse daran.
Großartiges hatte nach dein Zusammenbruch des Fridericianischen
Staates im Jahre 1806 die Stein-Pardenbergische Gesetzgebung
für die Wiedergeburt Preußens getan, trotzdem die pand
des Eroberers noch schwer auf dem unglücklichen Staate lastete.
Aber an eine sehr notwendige Aufgabe hatte sie nicht herantreten
können, an die Reorganisation des Finanz- und Steuerwesens, das
ganz im Argen lag. Die Kriegszeiten und die daran sich knüpfenden
politischen Wirren hatten die Augen der preußischen Staatsmänner
znnächst noch auf andere Ziele gelenkt. Aber der Abelstand
wurde nach eingetretenem Frieden um so fühlbarer,
als nun auch neue Provinzen mit ganz neuen wirtschaftlichen Anforderungen
und Vorbedingungen an Preußen anzugliedern waren.
Das Fridericianische System hatte entsprechend der Eigenart
des großen Königs einem scharf begrenzten, für die damaligen
Zeitumstände auch ganz geeigneten Schematismus gehuldigt. Nach
den zerstörenden und auflösenden Wirkungen des siebenjährigen
Krieges war es eine ganz natürliche Notwendigkeit, den schwankenden
und unsicheren Kräften, die noch vorhanden waren, einen
festen palt zu geben, gewissermaßen ein Gestell, in dem das Wirtschaftsleben
des Staates wieder gehen lernen konnte. Deshalb
schrieb Friedrich jeder einzelnen Provinz ihre Arbeit und Aufgabe
vor. Wie er genau bestimmte, daß dem Adel die Bewirtschaftung