Full text : Der deutsche Zollverein

napoleonischen  Zeit  zu  tragen  hatte,  sodann  den  heimischen  Räarkt
vor  der  Ausbeulung  durch  die  ausländische  Konkurrenz  ebenso
sicher  zu  stellen,  wie  die  einheimische  Industrie  und  endlich  durch
eine  gemeinsame  Handels-  und  Verkehrsfreiheit  bei  gleichen  Steuerlasten ­
  den  vom  äußersten  Osten  bis  zum  äußersten  Westen  auseinanderliegenden ­
  Provinzen  das  Gefühl  der  Zusammengehörigkeit
zu  geben.  Nach  zwei  den  Geldverkehr  und  den  Salzverkauf  regelnden ­
  Edikten  hob  eine  Königliche  Verordnung  vom  11.  Juni  1816
alle  Wasser-,  Binnen-  und  Provinzialzölle  auf  und  verhieß  gleichzeitig ­
  die  Ginführung  „eines  allgemeinen  und  einfachen  Grenzzollsystems." ­
  Schon  im  März  1817  legte  der  Finanz,ninifter  von  Bülow
dem  Staatsrate  dieses  neue  Zollgesetz  vor,  das  der  Staatsrat  durch
Wilhelm  von  pumboldt  prüfen  ließ  und  auf  dessen  zustimmendes
Gutachten  hin  dem  damals  in  Earlsbad  weilenden  Könige  zusandte. ­
  Dieser  genehmigte  den  Entwurf  am  1.  August  1817,  in
der  bezüglichen  Kabinetsordre  zugleich  „das  Prinzip  der  freien  Einfuhr ­
  für  alle  Zukunft"  billigend.  Rühmend  muß  dabei  das  Verständnis ­
  des  Königs  für  solche  Fragen  hervorgehoben  werden,  die
ihn  schon  seit  seinem  Regierungsanfange  beschäftigt  hatten,  war
auch  sein  Horizont  in  den  meisten  großen  Fragen,  die  damals  die
Welt  und  vor  allem  die  deutsche  Jugend  in  Atem  hielten,  eng
begrenzt,  so  leitete  ihn  in  dieser  wichtigen,  wirtschaftlichen  Entscheidung ­
  doch  sein  gesunder  praktischer  Menschenverstand,  und  die
stille  Stätigkeit  seines  Lharakters,  die  dann  auf  seinen  großen  Sohn
überging,  ließ  ihn  festhalten  an  dem,  was  er  einmal  als  richtig
erkannt  hatte,  auch  dann,  als  die  kritischen  Zeiten  kamen  und  sich
am  preußischen  Pose  selbst  einflußreiche  Stimmen  wider  das  neue
Zollgesetz  und  seine  Urheber  richteten.  Der  König  inachte  damit
wenigstens  zum  Teil  wieder  gut,  was  er  an  der  nationalen  Bewegung ­
  gesündigt  hatte.
Der  Verfasser  des  obenerwähnten  Zollgesetzes  war  Karl
Georg  Maassen,  der,  am  23.  August  1769  zu  Kleve  am
Niederrhein  geboren,  erst  als  Beamter  in  seiner  Heimat  und  im
Bergischen  Staatsdienste  gestanden  und  auf  diese  weise  sich  mit

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