Full text : Der deutsche Zollverein

einen  geheimen  Bevollmächtigten  nach  Berlin  senden  dürfe.  Die
preußischen  Bäte  mit  Maaßen  an  der  Lpitze,  sprachen  sich  gegen
eine  Verbindung  mit  Hessen  aus.  Durch  die  erwähnten  Enklavenverträge
  war  inan  soeben  iin  Begriff,  die  Zollgrenze  von  1073
auf  992  Meilen  zurückzuschrauben,  der  Zutritt  Hessens  würde  sie
wieder  auf  1108  Meilen  erhöht  haben,  und  dabei  handelte  es  sich
um  die  Gewinnung  eines  Gebietes  von  nur  152  «Huadratmeilen,
dessen  Bevölkerung  einen  weit  geringeren  Konsum  von  Kolonialwaren
  aufwies  als  die  preußische:  die  Zolleinnahme  Hessens
betrug  jährlich  auf  den  Kopf  2  Vs  Sgr.,  in  Preußen  24  Sgr.
Trotzdem  von  einem  Geschäft  keine  Rede  sein  konnte,  überwog
doch  das  politische  Moment,  und  Motz  und  Maaßen,  die  anfangs
dagegen  gewesen  waren,  ließen  sich  schließlich  aus  diesem  Gesichtspunkte
für  die  Aufnahme  Hessens  bestimmen.  Freilich  hielt  sich  dieses  zwei
Türen  offen,  denn  falls  sich  Kurheffen  für  den  württembergischbayrischen
  Verein  gewinnen  ließ,  so  war  es  auch  für  das  Großhcrzogtum
  rätlicher,  sich  diesem  anzuschließen.  Jedoch  des  Kurfürsten ­
  Louveränitätsdünkel  gestattete  ihm  ebensowenig  oder  vielmehr
noch  weniger,  sich  Bayern  unterzuordnen  als  Preußen,  wobei  er
zum  Glück  übersah,  daß  er  über  kurz  oder  lang  in  eine  völlig
isolierte  Lage  geraten  würde.  Nunmehr  erschien  am  6.  Januar
1828  der  schon  genannte  hessische  Geh.-Rat  von  Hofmann  in
Berlin,  um  iin  tiefsten  Geheimnis,  damit  man  ja  nichts  davon
in  Wien  und  München  vorzeitig  erfahre,  über  den  Anschluß
des  Großherzogtums  zu  verhandeln.  Der  Vertrag  kam  am
14.  Februar  l  828  zustande  und  wurde  das  Fundament  des  späteren
großen  Zollvereins,  da  sich  die  späteren  Verträge  im  wesentlichen
nach  diesem  richteten.  Darmstadt  behielt  seine  eigene  Zollverwaltung,
die  cs  allerdings  ganz  nach  preußischem  Muster  einrichten  mußte,
auch  stand  Preußen  die  Ernennung  des  einen  der  beiden  Räte
und  seines  Ersatzmannes  zu.  Auch  mußten  die  Etats  über  die
Zollverwaltungsausgaben  nach  preußischem  Latze  reguliert  und  der
preußischen  Regierung  zur  Revision  mitgeteilt  werden.  Dagegen
erhielt  die  großherzogliche  Regierung,  um  auch  ihrerseits  bei  der

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