Full text: Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

d sind, 
der von 
sozialen 
che, den ' 
Ser" llnterstützungsmaßstäbe zur Bemeffung der Fürsorgeleistungen. 
|e nicht Von ©tabtrat G. Sinber, Sielefelb. 
trägen" Der Gesetzgeber hat bei Erlaß der R. F. V. mit Recht davon ab- 
16 en ,8 e gesehen, bestimmte Normen über das Maß der Fürsorge festzusetzen, 
idesfür- er ()at j i(i) darauf beschränkt, in den Reichsgrundsätzen zum § 6 der 
R. F. 93. über Voraussetzung, Art und Maß der Fürsorge vom 
4. Dezember 1924 den Fürsorgeträgern die Pflicht aufzuerlegen, den 
hilfsbedürftigen den notwendigen Lebensbedarf zu ge- 
at. währen. Zum notwendigen Lebensbedarf gehören nach 
Ansicht des Gesetzgebers laut § 6: 
u) der Lebensunterhalt, insbesondere Unterkunft, Nahrung, Klei 
dung und Pflege, 
b) Krankenhilfe sowie Hilfe zur Wiederherstellung der Arbeits 
fähigkeit, 
c) Hilfe für Schwangere und Wöchnerinnen, 
außerdem 
d) bei Minderjährigen Erziehung und Erwerbsbefähigung, 
e) bei Blinden, Taubstummen und Krüppeln Erwerbsbefähigung. 
Nötigenfalls ist der Bestattungsaufwand zu bestreiten. 
Mit dieser Fassung ist die Art und der Inhalt der Fürsorge 
leistungen umschrieben, ungelöst ist die Frage nach dem Maß oder 
dem Umfang der Leistungen. Darauf gibt auch der § 10 der Reichs 
grundsätze nur eine grundsätzliche, theoretische Antwort. Er lautet: 
„Was im Einzelfalle im Rahmen des notwendigen Lebens 
bedarfs (§ 6) an Hilfe zu gewähren ist, hat sich nach der Besonder 
heit des Falles zu richten, namentlich nach Art und Dauer der Not, 
nach der Person des hilfsbedürftigen und den örtlichen Verhält 
nissen. 
Bei Störungen der körperlichen, geistigen oder sittlichen Ent 
wicklung Minderjähriger ist die Hilfe so ausreichend zu bemessen, 
daß gründliche und dauernde Abhilfe zu erwarten ist." 
Die Fürsorgeträger müssen aus dieser grundsätzlichen Fassung 
die praktische Nutzanwendung auf den einzelnen Fall ziehen, hier setzt 
also die bedeutungs- und verantwortungsvolle Aufgabe der Fürsorge 
organe ein. Länder und Gemeinden haben diese Regelung lebhaft 
erstrebt, obwohl ihnen klar war, daß sie damit eine große Verant 
wortung auf sich nahmen. Überblicken wir heute die Leistungen der
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.