Full text : Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

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wir  betn  einzelnen  Hilfesuchenden  zubilligen,  gleichgültig,  welcher  Hilfen  <
Gruppe  er  entstammt.  Das  Maß  der  Fürsorge  wird  unter  Berück-  Blinden,
sichtigung  sozial-ethischer  Gesichtspunkte  und  unter  Mitwirkung  von  für  Schr
Faktoren  sozialer  Gerechtigkeit  zu  bestimmen  sein  nach  dem  produk-  liche  Wi
tiven  Wert  des  zu  Unterstützenden  für  unser  Wirtschafts-  und  Gesell-  Danach
schaftsleben.  Sollten  aus  den  Kreisen  der  Kriegsopfer  gegen  diese  For-  lichen  de
mulierung  Bedenken  erhoben  werden,  so  ist  dagegen  einzuwenden,  der  Klei
daß  das  R.  B.  G.  von  gleichen  Grundsätzen  ausgeht.  Weit  wichtiger  Beleucht
ist,  daß  sich  diese  Grundsätze  in  der  Praxis  tatsächlich  bewähren.  Im  Bedürfn
übrigen  kommt  nach  der  jetzigen  Gestaltung  der  Renten  und  Zusatz-  Einzellei
renten  laufende  Unterstützung  für  Kriegsopfer  kaum  in  Frage.  Die  Weisung
Kriegsopfer  fallen  demnach  nicht  unter  die  hier  behandelten  Unter-  liche  Gej
stützungsmaßstäbe  oder  doch  nur  in  seltenen  Fällen.  Die
Bei  Festsetzung  des  Bedarfs  ist  —  wie  oben  schon  angedeutet  —  Menge  i
zu  unterscheiden  nach  Haupt-  oder  Regelleistungen,  einmaligen  und  für  best
besonderen  Leistungen.  Im  allgemeinen  zerfallen  die  Leistungen  in  einer  g<
Aufwendungen  für  Nahrung,  Kleidung,  Wohnung,  sonstige  unent-  Welche  3
behrliche  Bedarfsgegenstände,  Pflege  und  Krankenhilfe.  Die  Auf-  sozialen
Wendungen  für  Kleidung,  Wohnung,  Pflege  -unb  Krankenhilfe  eignen  März  1£
sich  nicht  zur  Einbeziehung  in  einen  Richtsatz.  Wollten  wir  die  Auf-  Kind  vo
Wendungen  für  Wohnung  und  Kleidung  einbeziehen,  müßte  der  Richt-  Mann
satz  ungebührlich  hoch  werden,  und  es  besteht  keine  Gewähr,  daß  nicht  3,80  Mk
bei  erforderlichen  Beschaffungen  an  Kleidung  und  Wäsche  dennoch  betragen
besondere  Anträge  gestellt  werden.  Die  Wohnungsmiete  ist  verschieden  bei  ist  zr
hoch  bei  Angehörigen  des  Mittel-  und  Arbeiterstandes,  sie  ist  geringer  billigster
bei  alten  Leuten,  die  ein  einzelnes  Zimmer  bewohnen  und  ist  unbe-  dieser  Ai
deutend,  wenn  eine  alte  Person  ohne  eigene  Wohnung  bei  Der-  -
wandten  oder  Fremden  gegen  geringes  Entgelt  oder  gar  unentgeltlich
gegen  kleine  Dienstleistungen  wohnt.  Die  Wohnungsmiete  kommt
auch  bei  Pflegekindern  und  Jugendlichen  kaum  in  Betracht.  Der  Aufwand
  für  Kleidung  und  Wäsche  ist  bei  alten  Leuten,  die  einer  Beschäftigung ­
  nicht  mehr  nachgehen  oder  die  einen  bescheidenen  Bestand  1800  ® ra
aus  früheren  Tagen  erhalten  haben,  gering,  er  ist  erheblich  bei  der  250
heranwachsenden  Jugend  und  bei  Hilfsbedürftigen,  die  im  Erwerbs-  250
alter  stehen  und  einer  Arbeit  zugeführt  werden  sollen.  Aufwendungen  3000
für  Krankenhilfe  sind  in  der  Regel  nicht  fortlaufend  zu  gewähren,  sie  1500
stellen  im  allgemeinen  zeitlich  begrenzte  Leistungen  dar.  Die  Für-  125
sorgeleistung  in  Form  von  Pflege  kann  vorübergehender  oder  250
dauernder  Art  sein,  immer  stellt  sie  aber  eine  besondere  Leistung  1  Lite
dar,  die  nur  in  verhältnismäßig  wenigen  Fällen  gewährt  werden  o u[at
muß.  Als  weitere  besondere  Leistungen  sind  Erholungskuren  anzusehen, ­
  die  zur  Erhaltung  oder  Wiederherstellung  der  Arbeitskraft  7
oder  für  gesundheitlich  gefährdete  Kinder  gewährt  werden,  sind  Bei-  Nachricht'e
            
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