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ärz 1925.
Bielefeld
Ortsklasse
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Die beiden letzten Zahlen bleiben hinter den zurzeit in Bielefeld ge
zahlten Unterstützungen für alleinstehende Männer und Frauen etwas
zurück, für 18 Mk. find jedoch in Bielefeld Pflegeftellen für Kinder
nicht zu bekommen, hier werden Pflegegelder bis zu 45 Mk. mo
natlich gezahlt. Dagegen erscheint die Summe als zu hoch, wenn für
Mann, Frau und ein Kind ein Richtsatz von zusammen 75,69 Mk. er
rechnet wird. Eine dreiköpfige Familie hat auf den Kopf umgerechnet
tatsächlich einen geringeren Bedarf an Beleuchtungs-, Reinigungs
und Heizungsmitteln, auch ist der Berbrauch an Lebensrnitteln etwas
geringer bzw. rationeller als bei einer alleinstehenden Person. Das
find Erfahrungen, die in jedem Haushalt gesammelt werden. Eine
größere Abstufung, als wie sie oben berechnet ist, ist daher bei der 2. und
3. Person in einem gemeinsamen Haushalt berechtigt, dagegen find für
alleinstehende Personen die errechneten Sätze mindestens erforderlich.
Nachdem wir diese Grundlagen für die Berechnung der Unter«
ftiitzungsmaßftäbe genommen haben, erscheint es uns zweckmäßig, be
stimmte Typen Hilfsbedürftiger, wie sie uns in der Praxis begegnen,
zu bezeichnen. Auf Grund eingehender Beobachtungen find wir zu
folgenden 6 Haupttypen von Hilfsbedürftigen gekommen:
a) Alte alleinstehende erwerbsunfähige oder erwerbsbefchränkte
Personen mit selbständigem Haushalt,
b) alte erwerbsunfähige oder erwerbsbefchränkte Personen in
einem fremden Haushalt,
c) uneheliche Kinder und Waisen,
d) eheverlaffene Frauen und Witwen mit Kindern,
e) hilfsbedürftige Familien:
1. alte erwerbsunfähige Ehepaare ohne Kinder,
2. Ehepaare im Erwerbsalter mit Kindern,
f) unwirtschaftliche, sittlich verwahrloste, arbeitsscheue Personen
im Erwerbsalter.
Zwischen diesen Typen liegen selbstverständlich allerlei Ab
stufungen und schwer einzuordnende Grenzfälle, aber als Maßstab
erscheint uns diese Typenbezeichnung verwendbar. Unter Beobachtung
der vorstehenden grundsätzlichen Darlegungen und der errechneten
Kosten für eine einfache Lebenshaltung kommen wir zu folgenden
Richtsätzen für eine Gemeinde nach Ortsklasse A:
a) für alte alleinstehende erwerbsunfähige oder erwerbsbe
fchränkte Personen mit selbständigem Haushalt:
Mann 32 Mk., Frau 27 Mk.,
b) wie bei a), im fremden Haushalt:
Mann 24 Mk., Frau 20 Mk.,
c) für uneheliche Kinder und Waisen in Familienpflege:
25 Mk. bis 45 Mk.,
Beiträge zur sozialen Fürsorge. 2