Full text : Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

—  17  -

ärz  1925.
Bielefeld
Ortsklasse
A
V
19
14.5
12
60
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Die  beiden  letzten  Zahlen  bleiben  hinter  den  zurzeit  in  Bielefeld  gezahlten ­
  Unterstützungen  für  alleinstehende  Männer  und  Frauen  etwas
zurück,  für  18  Mk.  find  jedoch  in  Bielefeld  Pflegeftellen  für  Kinder
nicht  zu  bekommen,  hier  werden  Pflegegelder  bis  zu  45  Mk.  monatlich ­
  gezahlt.  Dagegen  erscheint  die  Summe  als  zu  hoch,  wenn  für
Mann,  Frau  und  ein  Kind  ein  Richtsatz  von  zusammen  75,69  Mk.  errechnet ­
  wird.  Eine  dreiköpfige  Familie  hat  auf  den  Kopf  umgerechnet
tatsächlich  einen  geringeren  Bedarf  an  Beleuchtungs-,  Reinigungsund ­
  Heizungsmitteln,  auch  ist  der  Berbrauch  an  Lebensrnitteln  etwas
geringer  bzw.  rationeller  als  bei  einer  alleinstehenden  Person.  Das
find  Erfahrungen,  die  in  jedem  Haushalt  gesammelt  werden.  Eine
größere  Abstufung,  als  wie  sie  oben  berechnet  ist,  ist  daher  bei  der  2.  und
3.  Person  in  einem  gemeinsamen  Haushalt  berechtigt,  dagegen  find  für
alleinstehende  Personen  die  errechneten  Sätze  mindestens  erforderlich.
Nachdem  wir  diese  Grundlagen  für  die  Berechnung  der  Unter«
ftiitzungsmaßftäbe  genommen  haben,  erscheint  es  uns  zweckmäßig,  bestimmte ­
  Typen  Hilfsbedürftiger,  wie  sie  uns  in  der  Praxis  begegnen,
zu  bezeichnen.  Auf  Grund  eingehender  Beobachtungen  find  wir  zu
folgenden  6  Haupttypen  von  Hilfsbedürftigen  gekommen:
a)  Alte  alleinstehende  erwerbsunfähige  oder  erwerbsbefchränkte
Personen  mit  selbständigem  Haushalt,
b)  alte  erwerbsunfähige  oder  erwerbsbefchränkte  Personen  in
einem  fremden  Haushalt,
c)  uneheliche  Kinder  und  Waisen,
d)  eheverlaffene  Frauen  und  Witwen  mit  Kindern,
e)  hilfsbedürftige  Familien:
1.  alte  erwerbsunfähige  Ehepaare  ohne  Kinder,
2.  Ehepaare  im  Erwerbsalter  mit  Kindern,
f)  unwirtschaftliche,  sittlich  verwahrloste,  arbeitsscheue  Personen
im  Erwerbsalter.
Zwischen  diesen  Typen  liegen  selbstverständlich  allerlei  Abstufungen ­
  und  schwer  einzuordnende  Grenzfälle,  aber  als  Maßstab
erscheint  uns  diese  Typenbezeichnung  verwendbar.  Unter  Beobachtung
der  vorstehenden  grundsätzlichen  Darlegungen  und  der  errechneten
Kosten  für  eine  einfache  Lebenshaltung  kommen  wir  zu  folgenden
Richtsätzen  für  eine  Gemeinde  nach  Ortsklasse  A:
a)  für  alte  alleinstehende  erwerbsunfähige  oder  erwerbsbefchränkte ­
  Personen  mit  selbständigem  Haushalt:
Mann  32  Mk.,  Frau  27  Mk.,
b)  wie  bei  a),  im  fremden  Haushalt:
Mann  24  Mk.,  Frau  20  Mk.,
c)  für  uneheliche  Kinder  und  Waisen  in  Familienpflege:
25  Mk.  bis  45  Mk.,
Beiträge  zur  sozialen  Fürsorge.  2
            
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