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In welchem Verhältnis stehen die von uns ermittelten Richtsätze
zu anderen Vergleichszahlen? Diese Frage stellen mir, um Einwänden
über zu hohe Unterstützungen zu begegnen, andererseits aber
auch um zu beweisen, daß nach oben eine Grenze besteht, die nicht nur
aus finanziellen Gründen nicht überschritten werden kann, sondern
auch aus allgemein wirtschaftlichen und erzieherischen Gründen eingehalten
werden muß. Erreichen die Unterstützungssätze die untersten
Lohngrenzen für beruflich tätige Personen, so bilden sie eine Gefahr
für die Erhaltung des Arbeitswillens und der Selbstverantwortlichkeit.
Die Fürsorge würde in das Gegenteil umschlagen. Andererseits
darf die Fürsorge nicht zu knapp bemessen sein, damit die Arbeitsfähigkeit
erhalten bleibt. Vergleichszahlen bilden die Ortslöhne und
der Wert der Sachbezüge im Sinne der §§ 149 und 160 der R. 93.0.,
die Erwerbslosenunterstützung, Löhne für Notstandsarbeiter, Pensionen
für Beamte der unteren Besoldungsgruppen, Renten und Zusatzrenten
der Kriegsopfer, Tariflöhne ungelernter Arbeiter der jeweiligen
Hauptindustrie bzw. der Gemeindearbeiter am Orte. Für den
Regierungsbezirk Minden betragen die O r t s l ö h n e ab 1.April 1925:
1. für jugendliche Arbeiter unter 16 Jahren:
a) männliche 1.60 Mb. täglich — 41.60 Mb. monatlich
b) weibliche 1.20 Mb. „ = 31.20 Mb.
2. im Alter von 16 bis 21 Jahren:
a) männliche 2.30 Mb. täglich = 59.80 Mb.
b) weibliche 1.80 Mb.
3. über 21 Jahre:
a) männliche 3.00 Mb. täglich
b) weibliche 2.40 Mb. „
Der Wert der Sachbezüge beträgt für männliche Personen
täglich 1,30 Mark — 39 Mark monatlich, für weibliche Personen
täglich 1,10 Mark = 33 Mark monatlich. Die errechneten Unterstützungsmaßstäbe
bewegen sich also im Rahmen dieser Vergleichszahlen.
Die Erwerbslosenunterstützung beträgt in Bielefeld
(Ortsklasse A):
= 46.80 Mb.
78.00 Mb.
62.40 Mb.
I. Männliche Erwerbslose
II. Weibliche Erwerbslose
in Mark
in Mark
tagt.
monatl
täal.
monatl.
unter 21 Jahren . . .
0.76
19.36
unter 21 Jahren. . .
0 76
19.76
dto. mit 1 Angehörigen
1.09
28.34
dto. mit 1 Angehörigen
1.09
28.34
über 21 Jahre....
1.26
32.76
über 21 3ahre . . .
1.26
32.76
dto. mit 1 Angehörigen
1.59
41.34
dto. mit 1 Angehörigen
1.59
41.34
„ rr. Frau ....
1.73
44.98
.. 2
1.92
49.92
„ „ „ und 1 Angeh.
2.06
53.56
II II 3 „
2.25
58.50
ir " ' 2
2.39
62.14
„ „ 4
2 58
67.08
„ n „ H 3 „
2.72
70.72
Frauenzulage....
0.47
12.22
4
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3.05
79.30
Kinderzulage ....
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