Full text : Wichtige Aufgaben der materiellen Fürsorge

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gewähren.  Darüber  hinaus  sehen  die  Grundsätze  eine  Anzahl  Leistungen ­
  vor,  welche  über  die  Sicherung  des  notwendigen  Lebensbedarfs
hinaus  eine  Wiederherstellung  der  Arbeitsfähigkeit,  eine  Sonderhilfe
für  Wöchnerinnen  und  Schwangere,  die  Erziehung  und  Erwerbsbefähigung ­
  bei  Minderjährigen  und  die  Erwerbsbefähigung  bei
Blinden,  Taubstummen  und  Krüppeln  bezwecken.  Insofern  stimmen
die  Reichsgrundsätze  mit  dem  im  BGB.  festgelegten  Umfang  des
Unterhaltsanspruches  überein.
Der  Unterhalt,  welchen  die  Ehegatten  einander  zu  gewähren  VGB.  iscoi.i
haben,  ist  in  der  durch  die  eheliche  Lebensgemeinschaft  gebotenen
Weise  zu  gewähren,  also  in  der  Regel  in  Natur  in  der  Ehewohnung,
unter  Umständen  außerhalb  des  Hauses  in  Geld,  wenn  z.  B.  der
Ehegatte  in  einer  Krankenanstalt  ist.
Leben  die  Ehegatten  getrennt,  so  ist,  solange  einer  von  ®®' 8 -  A
ihnen  —  sei  es  der  Unterhaltsberechtigte  oder  der  Unterhaltsverpflichtete ­
  —  die  Herstellung  des  ehelichen  Lebens  verweigern  darf
und  verweigert,  der  Unterhalt  durch  Entrichtung  einer  drei  Monate ­
  im  voraus  zahlbaren  Geldrente  zu  gewähren.  Über  die  Berechtigung ­
  der  Weigerung  entscheidet  nur  das  Gericht.  Die  Höhe  der  ' 8 ® 2) . 13601
Unterhaltsrente  ist  nach  der  Lebensstellung  des  Mannes  zu  bemessen. ­
  Nur  wenn  der  getrennt  lebende  Gatte  sich  einer  Verfehlung  «®«-  161111
schuldig  macht,  die  den  anderen  zur  Pflichtteilsentziehung  berechtigt,
muß  er  sich  mit  dem  notdürftigen  Unterhalt  begnügen.  Im  »®».  136111
Falle  des  befugten  Getrennt-Lebens  kann  der  Ehemann  seine  Unterhaltsleistungen ­
  auch  einstellen  oder  auf  die  Zahlung  eines  Beitrages
beschränken,  wenn  dieses  mit  Rücksicht  auf  die  Bedürfnisse  sowie  auf
die  Vermögens-  und  Erwerbsverhältnisse  der  Ehegatten  der  Billigkeit ­
  entspricht.
Auch  im  Falle  der  Ehescheidung  ist  der  Unterhalt  seitens  $»».  1578
des  schuldigen  Teils  (siehe  oben)  durch  Entrichtung  einer  für  drei
Monate  im  voraus  zahlbaren  Geldrente  zu  gewähren,  für  welche  nach
den  Umständen  Sicherheit  zu  leisten  ist  und  bei  Vorbringen  wichtiger
Gründe  der  Berechtigte  Kapitalabfindung  verlangen  kann.  Ist  der  s 660
unterhaltsberechtigte  Ehegatte  durch  sein  sittliches  Verschulden  bedürftig ­
  geworden,  kann  nur  der  notdürftige  Unterhalt  verlangt
werden.
Die  Unterhaltspflicht  der  Eltern  gegen  die  Kinder  wird  durch
die  Ehescheidung  der  Eltern  nicht  berührt  und  ist  unabhängig  von  der
Verteilung  des  Personensorgerechtes  über  die  Kinder.
Der  Unterhalt,  welchen  der  Vater  des  unehelichen  Kin  -  j™ 6
des  diesem  zu  gewähren  hat,  umfaßt  den  gesamten  Lebensbedarf
sowie  die  Kosten  der  Erziehung  und  Vorbildung  zu  einem  Berufe.
            
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