6. Schuld des Reichs bei der Reichsbank.
Die Schuld des Reichs gegenüber der Reichsbank,
deren Bedingungen in der Anleihedenkschrift 1924
näher dargelegt worden sind, betrug am 31. Dezember
1926 217442000 RM. Sie ist im Laufe des Berichts-
jahrs durch die planmäßige Tilgung zum 1. Januar
1927, die sich auf 9 034 000 RM. belief, von 217 442 000 RM.
auf 208 408 000 RM. zurückgegangen. Hiervon sind
100 000 000 RM. mit 2 v.H., der Rest mit 3 v. H. zu ver-
zinsen.
An Zinsen sind für diese Schuld gezahlt worden:
am 1. April 1927 (2 v, H. von 100 Millio-
nen RM.) . . 2.0... .. . 1000000 RM.
1. Juli 1927 (3 v. H. von 108 408 000
RM.) 20 1626120 »
1, Oktober 1927 (2 v. H. von 100
Millionen RM.) . ... .
1. Januar 1928 (3. v. H. von
108408000 RM). ..
1000000 ,
„0. 1626120,
Zusammen . . 5252240 RM.
7. Äußere Anleihe von 1924.
Die Äußere Anleihe von 1924, deren Verzinsung und
Tilgung aus den vom Reiche in Erfüllung des Londoner
Abkommens an den Generalagenten für Reparations-
zahlungen zu leistenden Jahresbeträgen zu bestreiten
ist (zu vgl. Anleihedenkschrift 1924), ist in dem vom
{6. Oktober 1926 bis zum 15. Oktober 1927 laufenden
dritten Anleihejahre plaumäßig getilgt worden. Die
Tilgungsbeträge sind, soweit es nach der Kurs-
entwicklung möglich war, zu Ankäufen am Markte
unter dem Nennwert — bei dem amerikanischen Anteil
zu Ankäufen bis zur Höhe des Einlösungsbetrags von
105 v.H. — verwendet worden. Bei dem amerika-
nischen, englischen, französischen, holländischen,
belgischen und schweizerischen Anteil mußten aber
Auslosungen stattfinden. Die Verwendung der Til-
gungsbeträge im dritten Anleihejahr ist in der An-
lage C im einzelnen dargestellt.
In der Zeit vom 16, Oktober bis zum 15. Dezember
1927 sind als Vorgriffe auf die am 15. Oktober 1928
WO